
Abfertigung und BMSVG: Warum der OGH Zusatzansprüche nach Kollektivvertrag begrenzt
Abfertigung berechnen Arbeitnehmer — Rechtsanwalt Wien
Abfertigung berechnen Arbeitnehmer Sie arbeiten seit Jahren in einem Medienhaus, zahlen ins BMSVG ein und fragen sich beim Austritt: Steht mir trotz BMSVG nach dem Kollektivvertrag eine höhere Abfertigung zu?
Wie ein Grafiker nach der Kündigung um „seine“ vier Monatsgehälter stritt
Ein Grafiker war mehr als acht Jahre bei einem Verlag in Wien beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter/-innen, der nach acht Dienstjahren eine Abfertigung im Ausmaß des Vierfachen des Monatsbezugs vorsieht. Gleichzeitig war er – wie viele Beschäftigte im Medienbereich – dem System der betrieblichen Mitarbeitervorsorge (BMSVG) unterstellt.
Das Unternehmen zahlte während des Dienstverhältnisses laufend Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhielt der Arbeitnehmer eine Abfertigung in Höhe eines Monatsentgelts. Er war überzeugt: Der Kollektivvertrag garantiere ihm nach acht Jahren vier Monatsentgelte, also drei weitere Monatsgehälter zusätzlich zu der bereits erhaltenen Zahlung.
Die Arbeitgeberin sah das anders. Sie argumentierte, die kollektivvertragliche Regelung könne nicht bedeuten, dass neben den laufenden Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse auch noch die volle kollektivvertragliche Abfertigung auszuzahlen ist. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien und danach das Oberlandesgericht Wien folgten dieser Sicht und wiesen die Klage ab. Der Grafiker gab nicht auf und erhob eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH).
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 30.01.2018 in der Entscheidung (OGH 30.01.2018, 9 ObA 140/17d) die außerordentliche Revision zurückgewiesen und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Seit dieser Entscheidung aus dem Jahr 2018 ist klarer umrissen, wie kollektivvertragliche Abfertigungsbestimmungen im Zusammenspiel mit der betrieblichen Mitarbeitervorsorge zu verstehen sind.
Der wichtigste Kernsatz zur Einordnung lautet: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 30.01.2018 (9 ObA 140/17d) entschieden, dass eine dem BMSVG unterliegende Arbeitnehmerin nicht automatisch die volle kollektivvertragliche Abfertigung zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen zur Mitarbeitervorsorgekasse verlangen kann, wenn der Kollektivvertrag nur eine Erhöhung, nicht aber eine Doppelleistung vorsieht.
Wann bekomme ich trotz BMSVG noch eine „klassische“ Abfertigung? — Rechtsanwalt Wien
Im österreichischen Arbeitsrecht existieren zwei Systeme der Abfertigung: das „alte“ Abfertigungssystem nach dem Angestelltengesetz (AngG) und anderen Gesetzen, und das „neue“ System der betrieblichen Mitarbeitervorsorge nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSVG). Arbeitnehmer, die nach 2003 neu eintreten, fallen in der Regel in das BMSVG. Viele länger Beschäftigte wurden umgestellt.
Der Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter/-innen sieht in § 33 eine erhöhte Abfertigung abhängig von der Dienstzeit vor. Der OGH musste in 9 ObA 140/17d klären, ob diese Regelung so zu verstehen ist, dass BMSVG-pflichtige Arbeitnehmer neben den Anwartschaften in der Mitarbeitervorsorgekasse die volle kollektivvertragliche Abfertigung zusätzlich erhalten, oder ob es lediglich um eine Art „Niveauanpassung“ geht, die mit den BMSVG-Anwartschaften zu verrechnen ist. Beim konkreten Vorgehen sollten Sie die Abfertigung berechnen Arbeitnehmer sorgfältig und nachvollziehbar dokumentieren.
In Österreich gilt: Kollektivvertragsbestimmungen zu Abfertigung sind im Lichte des Systemwechsels zum BMSVG so auszulegen, dass sie nicht ohne klare Anordnung eine doppelte Abfertigung (klassisch plus BMSVG) begründen. Maßgeblich sind Wortlaut, Systematik und Zweck des jeweiligen Kollektivvertrags, insbesondere ob er ausdrücklich eine Differenz- oder Zusatzleistung regelt.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Sie können nicht allein wegen einer höheren Abfertigungsstufe im Kollektivvertrag davon ausgehen, dass sie neben den BMSVG-Anwartschaften noch eine ungekürzte zusätzliche Zahlung in dieser Höhe erhalten. Entscheidend ist, ob der Kollektivvertrag eine eigenständige, vom BMSVG unabhängige Zahlung vorsieht oder ob er lediglich das Abfertigungsniveau kollektiv anhebt und mit den BMSVG-Leistungen verknüpft.
Ein weiterer Punkt, den der OGH betonte: Wer aus einem Kollektivvertrag eine höhere Abfertigung ableiten möchte, muss eine konkrete Differenzberechnung vorlegen. Erforderlich ist üblich eine Gegenüberstellung zwischen dem kollektivvertraglich vorgesehenen Gesamtanspruch und den tatsächlichen Anwartschaften aus der Mitarbeitervorsorgekasse. Fehlt eine solche Berechnung bereits vor den Vorinstanzen, ist die prozessuale Durchsetzung des Anspruchs stark gefährdet.
Was bedeutet die OGH-Entscheidung rechtlich konkret für Abfertigungsansprüche?
Der Oberste Gerichtshof hat am 30.01.2018 (9 ObA 140/17d) entschieden, dass die außerordentliche Revision des Arbeitnehmers mangels einer erheblichen Rechtsfrage zurückzuweisen ist, weil die Vorinstanzen den Kollektivvertrag vertretbar so ausgelegt hatten, dass keine zusätzliche volle kollektivvertragliche Abfertigung neben den BMSVG-Beiträgen geschuldet wird.
Die Vorinstanzen – Arbeits- und Sozialgericht Wien und Oberlandesgericht Wien – hatten herausgearbeitet, dass der Kollektivvertrag zwar eine höhere Abfertigung vorsieht, diese aber im Kontext des neuen Systems der betrieblichen Mitarbeitervorsorge zu lesen ist. Eine Interpretation, die zu einer „doppelten“ Abfertigung führen würde, hätte zu einer erheblichen Besserstellung jener Arbeitnehmer geführt, die dem BMSVG unterliegen, gegenüber Mitarbeitern im alten System, ohne dass sich dafür im Vertragstext eine eindeutige Grundlage findet.
Nach § 33 des Kollektivvertrags für journalistische Mitarbeiter/-innen sollte die erhöhte Abfertigung zwar kollektivrechtlich abgesichert werden, aber nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber zusätzlich zu den laufenden Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse die volle kollektivvertragliche Abfertigung noch einmal auszahlt. Der OGH akzeptierte diese Auslegung als sachgerecht, weil sie das Verhältnis zwischen kollektivvertraglichen Ansprüchen und BMSVG-Leistungen ausgewogen gestaltet.
In Österreich gilt: Nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSVG) erwerben Arbeitnehmer durch laufende Arbeitgeberbeiträge Anwartschaften auf eine Abfertigung „neu“, die von einer Mitarbeitervorsorgekasse verwaltet werden. Kollektivverträge können zwar günstigere Regelungen vorsehen, diese sind aber so auszulegen, dass sie in das System des BMSVG passen und nicht ohne klare Anordnung doppelte Leistungen auslösen. Den Gesetzestext finden Sie im Rechtsinformationssystem unter Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSVG).
Der OGH stellte außerdem fest, dass dem Revisionsvorbringen die notwendige Substantiierung fehlte. Der Arbeitnehmer hatte in den Vorinstanzen keine konkrete Berechnung vorgelegt, die gezeigt hätte, welche Differenz zwischen der kollektivvertraglichen Abfertigung und den bisher erworbenen BMSVG-Anwartschaften besteht. Diese Lücke wog schwer, weil es im österreichischen Zivilprozessrecht Sache des Klägers ist, seinen Anspruch rechnerisch nachvollziehbar darzulegen und zu beweisen.
Welche praktischen Lehren ziehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus 9 ObA 140/17d?
Die Entscheidung 9 ObA 140/17d des Obersten Gerichtshofs hat für die Praxis in Wien und ganz Österreich eine klare Botschaft: Wer im System der betrieblichen Mitarbeitervorsorge ist, kann erhöhte kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche nicht pauschal „on top“ verlangen. Es geht vielmehr um die Frage, ob und in welchem Ausmaß eine Differenz zwischen kollektivvertraglich geschuldetem Gesamtbetrag und den BMSVG-Anwartschaften besteht. Arbeitgeber sollten die Abfertigung berechnen Arbeitnehmer nachvollziehbar darstellen, um Streit zu vermeiden.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden – etwa nach einer Kündigung im Medienbereich – lohnt sich ein systematischer Blick auf Ihre Unterlagen. Wichtige Fragen lauten: Unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis dem BMSVG? Welche Abfertigungsregelungen enthält Ihr Kollektivvertrag konkret? Und gibt es eine schriftliche Abrechnung Ihres Arbeitgebers, aus der die geleisteten Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und die erworbenen Anwartschaften hervorgehen?
Für Arbeitnehmer empfehlen sich insbesondere folgende Schritte:
- Fordern Sie vom Unternehmen eine vollständige Übersicht über alle in die Mitarbeitervorsorgekasse geleisteten Beiträge und über die aktuelle Höhe Ihrer Anwartschaften.
- Lassen Sie anhand Ihres Kollektivvertrags die kollektivvertragliche „Soll-Abfertigung“ für Ihre Dienstzeit ermitteln und stellen Sie diese den BMSVG-Anwartschaften gegenüber.
- Dokumentieren Sie alle Schritte schriftlich, insbesondere Nachforderungen oder Einwendungen gegen die Abfertigungsabrechnung Ihres Arbeitgebers.
- Lassen Sie die Abfertigung berechnen Arbeitnehmer durch eine fachkundige Stelle prüfen und dokumentieren.
Arbeitgeber und HR-Abteilungen sollten aus der Entscheidung lernen, wie wichtig transparente Dokumentation ist. Wer bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses detaillierte Abrechnungen erstellt, die BMSVG-Beiträge, kollektivvertragliche Grundlagen und etwaige Differenzzahlungen klar ausweisen, reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten. Sinnvoll ist eine interne Checkliste, die die Prüfung der kollektivvertraglichen Abfertigungsstufen, die Abfrage der Anwartschaften bei der Mitarbeitervorsorgekasse und die nachvollziehbare Darstellung des Endergebnisses umfasst.
Für beide Seiten gilt: Die Frage „Habe ich Anspruch auf eine zusätzliche Abfertigung?“ ist im österreichischen Arbeitsrecht seit Jahren stark von der Umstellung auf das BMSVG geprägt. Wer seine Position nicht nur rechtlich, sondern auch rechnerisch sauber aufbereitet, hat im Streitfall vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien oder anderen Gerichten deutlich bessere Karten.
Häufige Fragen zur Abfertigung bei BMSVG und kollektivvertraglichen Mehransprüchen
Habe ich Anspruch auf vier Monatsgehälter Abfertigung, wenn mein Kollektivvertrag das vorsieht, ich aber im BMSVG bin?
In Österreich gilt: Ein automatischer Anspruch auf vier Monatsgehälter zusätzlich zum BMSVG besteht nicht. Der OGH 9 ObA 140/17d (30.01.2018) legt den Kollektivvertrag so aus, dass keine doppelte Abfertigung ohne ausdrückliche Regelung geschuldet ist. Es kann aber ein Differenzanspruch bestehen.
Kann ich neben den BMSVG-Anwartschaften noch eine volle „Abfertigung alt“ verlangen?
In Österreich gilt: Neben BMSVG-Anwartschaften besteht nur dann ein voller zusätzlicher Anspruch, wenn Gesetz oder Kollektivvertrag dies ausdrücklich anordnen (z.B. Angestelltengesetz (AngG) oder ausdrückliche Klausel). Das BMSVG sieht grundsätzlich eine Ablösung der „Abfertigung alt“ vor. Ohne klare Regelung gibt es regelmäßig nur eine allenfalls zu berechnende Differenz.
Was passiert, wenn ich vor Gericht keine konkrete Differenzberechnung zu meinem Abfertigungsanspruch vorlege?
In Österreich gilt: Ohne konkrete Differenzberechnung riskieren Sie, dass Ihr Anspruch abgewiesen wird. In 9 ObA 140/17d betonte der OGH, dass der Kläger seine Forderung nicht ausreichend substantiiert hatte. Der Zivilprozess verlangt eine nachvollziehbare, rechnerische Darlegung des Anspruchs durch den Kläger.
Kann mein Arbeitgeber die Kollektivvertrags-Abfertigung mit meinen BMSVG-Anwartschaften verrechnen?
In Österreich gilt: Eine Verrechnung ist zulässig, wenn der Kollektivvertrag als Gesamtregelung verstanden wird und keine doppelte Abfertigung vorsieht. Der OGH 9 ObA 140/17d akzeptierte eine Auslegung, wonach kollektivvertragliche Erhöhungen mit BMSVG-Leistungen zusammenzudenken sind, solange dies dem Vertragszweck entspricht.
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