Pichler Rechtsanwalt GmbH

Arbeits- und Sozialgericht Wien: Vertretung durch Rechtsanwalt

Vom ersten Schriftsatz bis zum Obersten Gerichtshof: Wir führen Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen – mit klarer Einschätzung von Chancen, Kosten und Dauer.

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Kurz gesagt: Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Wien ist das Arbeits- und Sozialgericht Wien (Wickenburggasse 8, 1080 Wien) zuständig. Es entscheidet in Senaten aus einem Berufsrichter und zwei fachkundigen Laienrichtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen. In erster Instanz besteht keine Anwaltspflicht, in der Praxis entscheidet aber die Qualität von Klage, Beweisanträgen und Vergleichsverhandlung über das Ergebnis. Viele Fristen sind kurz: zwei Wochen für die Kündigungsanfechtung, sechs Monate für Ansprüche aus Entlassung und Austritt, drei bis sechs Monate nach vielen Kollektivverträgen für offene Entgeltansprüche.

Zuständigkeit: Welches Gericht entscheidet?

Arbeitsrechtssachen sind nach § 50 ASGG alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dazu Streitigkeiten aus der Betriebsverfassung und zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit. In Wien ist dafür das Arbeits- und Sozialgericht Wien zuständig, in den übrigen Bundesländern die Landesgerichte als Arbeits- und Sozialgerichte. Örtlich kann der Arbeitnehmer nach § 4 ASGG wählen: Gericht des Wohnsitzes, des Arbeitsorts oder des Sitzes des Arbeitgebers. Zweite Instanz ist das Oberlandesgericht Wien, dritte Instanz der Oberste Gerichtshof mit seinen beiden arbeitsrechtlichen Senaten, vor denen unsere Kanzlei regelmäßig vertritt. Sozialrechtssachen – etwa Streit mit der Pensionsversicherung über Invaliditätspension, Rehabilitationsgeld oder Pflegegeld – werden vor demselben Gericht nach eigenen Regeln geführt.

Typische Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Die häufigsten Klagen betreffen die Kündigungsanfechtung und Entlassungsanfechtung, Ansprüche aus ungerechtfertigter Entlassung (Kündigungsentschädigung, Abfertigung, Urlaubsersatzleistung), offene Überstunden und Entgeltdifferenzen nach dem Kollektivvertrag, die Abfertigung, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Streit um das Dienstzeugnis, Konkurrenzklauseln und Konventionalstrafen, Schadenersatz wegen Mobbing oder Diskriminierung, Feststellungsklagen über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses und Verfahren des Betriebsrats wie die Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds.

Ablauf eines Verfahrens

Nach Einbringung der Klage stellt das Gericht sie dem Beklagten zu, der eine Klagebeantwortung erstattet. In der vorbereitenden Tagsatzung werden Streitpunkte und Beweisthemen festgelegt; schon hier wird häufig ein Vergleich erörtert. Es folgen Schriftsätze, die Einvernahme von Parteien und Zeugen, bei Bedarf Sachverständigengutachten (etwa zur Berechnung von Überstunden oder zu Gesundheitsschäden) und das Urteil. Gegen Urteile des Arbeits- und Sozialgerichts ist die Berufung an das Oberlandesgericht Wien möglich, bei erheblichen Rechtsfragen die Revision an den Obersten Gerichtshof. Ein erstinstanzliches Verfahren dauert in Wien je nach Beweisaufwand meist zwischen sechs Monaten und eineinhalb Jahren. Ein großer Teil der Verfahren endet mit einem gerichtlichen Vergleich, der vollstreckbar ist und meist auch Dienstzeugnis, Freistellung und Konkurrenzklausel regelt.

Beweise und Vorbereitung

Im Arbeitsrecht gewinnt, wer Fakten belegen kann. Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne, E-Mails, Chatverläufe, Gehaltsabrechnungen, Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen und Zeugen sind entscheidend. Bei Überstunden trifft den Arbeitgeber die Pflicht zur Zeitaufzeichnung; fehlen Aufzeichnungen, erleichtert das dem Arbeitnehmer den Beweis. Bei Entlassungen muss der Arbeitgeber den Entlassungsgrund beweisen, bei der Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit die betrieblichen oder personenbezogenen Gründe. Wir bereiten mit Ihnen vor dem ersten Schriftsatz eine vollständige Beweisliste vor, denn Nachträge im Verfahren sind nur eingeschränkt möglich.

Kosten, Rechtsschutz und Kostenrisiko

In Arbeitsrechtssachen gelten die allgemeinen Regeln des Kostenersatzes: Wer verliert, ersetzt der Gegenseite die Verfahrenskosten anteilig nach dem Ausmaß des Unterliegens. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert; in Sozialrechtssachen fallen keine Pauschalgebühren an und der Versicherungsträger hat die Kosten des Versicherten in der Regel auch bei Unterliegen nicht zu ersetzen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Verfahren inklusive Vergleichskosten; wir holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Ohne Versicherung erhalten Sie vor Klagseinbringung eine Kostenschätzung und eine ehrliche Einschätzung des Prozessrisikos. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt Verfahrenshilfe in Betracht.

Anwalt, Arbeiterkammer oder selbst?

Vor dem Arbeits- und Sozialgericht können sich Arbeitnehmer in erster Instanz selbst vertreten oder durch die Arbeiterkammer vertreten lassen. Die Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bietet den Vorteil der persönlichen Betreuung, der freien Strategiewahl, der Vertretung von Führungskräften und Arbeitgebern, die bei der Arbeiterkammer nicht vertreten werden, und der durchgehenden Vertretung bis zum Obersten Gerichtshof. Mit Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen dabei in der Regel keine Mehrkosten.

Für Arbeitgeber: Verteidigung und Prozessvermeidung

Unternehmen vertreten wir in Anfechtungsverfahren, bei Überstunden- und Einstufungsklagen, bei Verfahren mit dem Betriebsrat und in Verfahren nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Ebenso wichtig ist die Prozessvermeidung: saubere Dokumentation, rechtzeitige Betriebsratsverständigung, wirksame Verfallsklauseln und Auflösungsvereinbarungen, die spätere Klagen ausschließen.

Häufige Fragen zum Arbeitsgericht

Brauche ich vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt?

In erster Instanz nicht zwingend. Ab dem Oberlandesgericht ist eine qualifizierte Vertretung erforderlich. Wegen der kurzen Fristen und der Beweisregeln empfiehlt sich eine Vertretung von Anfang an.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien?

Meist sechs bis achtzehn Monate in erster Instanz. Verfahren mit Vergleich enden oft schon nach der ersten Verhandlung.

Wo ist das Arbeits- und Sozialgericht Wien?

Wickenburggasse 8, 1080 Wien. Unsere Kanzlei am Karlsplatz ist wenige Minuten entfernt.

Was kostet eine Klage?

Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert, Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltstarif oder nach Vereinbarung. Mit Rechtsschutzversicherung sind die Kosten in der Regel gedeckt.

Kann ich eine Kündigung auch nach Fristablauf noch bekämpfen?

Die Anfechtung ist nach zwei Wochen ausgeschlossen. Entgeltansprüche, Kündigungsentschädigung und Abfertigung können innerhalb der Verjährungs- und Verfallsfristen weiterhin eingeklagt werden.

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