Die AK berät Mitglieder kostenlos – aber nicht jeden, nicht in jedem Fall und nicht mit freier Strategie. Wir erklären, wann der Weg zum spezialisierten Rechtsanwalt die bessere Wahl ist und wie beides zusammenpasst.
Kurz gesagt: Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Mitglieder erhalten Rechtsberatung und nach Prüfung des Falls auch Rechtsschutz vor dem Arbeitsgericht, ohne Honorar. Nicht Mitglied sind unter anderem Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte mit maßgebendem Einfluss sowie Arbeitgeber. Ein spezialisierter Rechtsanwalt ist die richtige Wahl, wenn Sie nicht AK-Mitglied sind, wenn es um hohe Beträge, Führungskräfteverträge, Konkurrenzklauseln oder komplexe Verfahren geht, wenn Sie eine persönliche Betreuung mit freier Strategiewahl wollen oder wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Beides schließt einander nicht aus.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte berät ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, interveniert beim Arbeitgeber, berechnet Ansprüche und vertritt in geeigneten Fällen vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Die Finanzierung erfolgt über die AK-Umlage, die vom Entgelt abgezogen wird. Die AK leistet damit für sehr viele Arbeitnehmer wertvolle Arbeit, insbesondere bei standardisierten Ansprüchen wie offenen Löhnen, Entgeltfortzahlung oder Urlaubsersatzleistung. Ob Rechtsschutz gewährt wird, entscheidet die AK nach eigener Prüfung der Erfolgsaussichten; auf die Vertretung besteht kein Anspruch, und sie kann an Bedingungen geknüpft sein.
Nach dem Arbeiterkammergesetz sind unter anderem ausgenommen: Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte, denen maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht, Beamte und Vertragsbedienstete bestimmter Dienstgeber, land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer sowie selbständig Erwerbstätige. Arbeitgeber sind naturgemäß nicht Mitglied. Gerade Führungskräfte, deren Verträge Bonusmodelle, Konkurrenzklauseln, Dienstwagen und Abfindungsregelungen enthalten, haben daher keinen Zugang zur AK und benötigen eine anwaltliche Vertretung. Auch freie Dienstnehmer sind zwar AK-Mitglieder, ihre Fälle betreffen aber häufig die Umqualifizierung in ein Arbeitsverhältnis, die vor Gericht beweisintensiv ist.
Hohe Streitwerte und komplexe Sachverhalte: Kündigungsanfechtungen von Führungskräften, Abfertigungen über mehrere Monatsentgelte, Konkurrenzklauseln und Konventionalstrafen, Mobbing- und Diskriminierungsverfahren, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge. Strategie und Verhandlung: Als Ihr Anwalt vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen, verhandeln Auflösungsvereinbarungen und Abfindungen direkt mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwalt und entscheiden mit Ihnen über jeden Schritt. Zeit: Bei Fristsachen erhalten Sie bei uns innerhalb von ein bis zwei Werktagen einen Termin. Alle Instanzen: Wir führen Verfahren vom Arbeits- und Sozialgericht über das Oberlandesgericht bis zum Obersten Gerichtshof, vor dessen arbeitsrechtlichen Senaten unsere Kanzlei zahlreiche Entscheidungen erwirkt hat. Rechtsschutzversicherung: Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein, trägt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung – dann entstehen Ihnen gegenüber der AK-Vertretung keine Mehrkosten.
Die AK-Vertretung ist für Mitglieder honorarfrei. Die anwaltliche Vertretung wird nach dem Rechtsanwaltstarif, nach Stundensatz oder nach Vereinbarung abgerechnet; im Gerichtsverfahren ersetzt die unterliegende Partei der obsiegenden die Kosten anteilig. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer Anwalts- und Gerichtskosten, auch im Vergleichsfall. Die Erstberatung kostet bei uns 400 Euro inklusive USt für bis zu eine Stunde; mit Rechtsschutzversicherung klären wir die Kostenübernahme vorab.
Viele Mandanten kommen nach einer ersten AK-Beratung zu uns, weil die AK keinen Rechtsschutz gewährt hat, weil der Fall komplexer ist oder weil sie eine Zweitmeinung wünschen. Das ist sinnvoll: Die von der AK berechneten Ansprüche und gesammelten Unterlagen bilden eine gute Grundlage. Umgekehrt empfehlen wir Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bei einfachen Lohnforderungen durchaus den Weg zur AK, wenn das Kostenrisiko in keinem Verhältnis zum Streitwert steht.
Erhält ein Unternehmen ein Interventionsschreiben der Arbeiterkammer, sollte es die Forderung inhaltlich und fristgerecht prüfen lassen; AK-Berechnungen sind nicht immer vollständig oder richtig, und eine sachliche, rechtlich fundierte Antwort vermeidet oft das Gerichtsverfahren. Wir vertreten Arbeitgeber gegenüber der AK und vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
Nein. Sie können sich jederzeit direkt an einen Rechtsanwalt wenden.
Nein, diese Personengruppen sind nicht AK-Mitglieder und müssen sich anwaltlich vertreten lassen.
Ja, auch während eines laufenden Verfahrens. Wir übernehmen den Akt und führen das Verfahren fort.
Ja. Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich garantiert; der Versicherer kann Sie nicht auf die AK verweisen.
Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass der Fall aussichtslos ist. Wir prüfen ihn unabhängig und sagen Ihnen offen, ob sich ein Verfahren lohnt.
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