Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien

Arbeitsrechtliche Konflikte treffen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber oft unvorbereitet – etwa bei einer Kündigung, einer Entlassung oder Streit über offene Ansprüche. Als auf das österreichische Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Wien beraten wir Sie verständlich, prüfen Ihre Rechtslage und setzen Ihre Interessen außergerichtlich wie vor dem Arbeits- und Sozialgericht durch. Unser Ziel ist eine für Sie möglichst gute und rasche Lösung.
Das österreichische Recht unterscheidet zwischen der Kündigung als ordentlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Termine und der Entlassung als vorzeitiger Auflösung aus einem wichtigen Grund. Eine Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa wegen Sozialwidrigkeit oder eines verpönten Motivs. Wir prüfen, ob die Beendigung rechtmäßig erfolgt ist, und beraten Sie zu Fristen, Anfechtungsmöglichkeiten und etwaigen Ansprüchen.
Je nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gilt die „Abfertigung alt“ oder die „Abfertigung neu“ im Rahmen der betrieblichen Vorsorge. Wir klären, welches System auf Sie anwendbar ist, und unterstützen bei der Durchsetzung offener Entgelt-, Überstunden- und Urlaubsersatzleistungsansprüche.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Dienstzeugnis, das wahr und wohlwollend formuliert sein muss und keine unzulässigen, das Fortkommen erschwerenden Werturteile enthalten darf. Konkurrenzklauseln sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen wirksam. Wir prüfen Arbeitsverträge, All-in-Vereinbarungen und Klauseln vor Unterfertigung und beraten zu Ihren Rechten und Pflichten.
Sie sind unsicher, wie Sie in einer arbeitsrechtlichen Frage vorgehen sollen? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Wien, um Ihr Anliegen zu besprechen und das weitere Vorgehen zu klären. Telefon: +43 1 5130700.
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