Urlaubsanspruch
Wenn Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt in Wien sind, der Sie rund um das Thema Urlaubsanspruch kompetent berät, sind Sie bei uns genau richtig. Der Urlaubsanspruch ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und wird im österreichischen Urlaubsgesetz klar geregelt. Als Rechtsanwälte in Wien unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in Bezug auf den Urlaub korrekt umzusetzen und durchzusetzen.
Was ist der Urlaubsanspruch?
Unter Urlaub versteht man die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zur Erholung. Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt und kann nicht wirksam aufgegeben werden. Es besteht zudem ein Ablöseverbot, das den Arbeitnehmer davor schützt, seinen Urlaub gegen eine finanzielle Entschädigung einzutauschen.
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen zu?
Grundsätzlich beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 30 Werktage im Jahr, was in der Regel fünf Wochen Urlaub entspricht. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 36 Werktage, also sechs Wochen Urlaub. Als Werktage zählen die Tage von Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
Wartezeit und Entgeltanspruch
In den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht eine Wartezeit. Das bedeutet, dass der volle Urlaubsanspruch erst nach dieser Zeit erworben wird. Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihr Gehalt oder ihren Lohn. Bei Leistungslöhnen, wie Akkord- oder Stücklöhnen, wird das Urlaubsentgelt auf Basis des Durchschnitts der letzten drei vollständig gearbeiteten Wochen berechnet.
Urlaubsvereinbarung und Krankheit im Urlaub
Der Urlaub muss grundsätzlich einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, wobei die betrieblichen Erfordernisse und die Erholungsbedürfnisse des Arbeitnehmers berücksichtigt werden müssen. Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist unzulässig.
Sollte während des Urlaubs eine Krankheit eintreten, die länger als drei Kalendertage andauert und nicht grob fahrlässig verursacht wurde, werden diese Tage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Ein ärztliches Attest ist in solchen Fällen unerlässlich.
Verjährung des Urlaubsanspruchs
Es ist ratsam, den Urlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu konsumieren. Nicht genommener Urlaub verfällt nach zwei Jahren, wenn er nicht bis dahin verbraucht wird.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Wien stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Urlaubsanspruch zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Kontaktieren Sie uns
Sprechstelle Wien:
Pichler Rechtsanwalt GmbH
Schwarzenbergstraße 1-3
1010 Wien
Tel: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at