Rechtsanwalt in Wien für Arbeitsverträge

Kettenarbeitsvertrag - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Wien

Zu Beginn jedes Arbeitsverhältnisses steht in der Regel ein Arbeitsvertrag. Dieser regelt die Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber. In den meisten Fällen wird die Dienstleistung in persönlicher Abhängigkeit zum Arbeitgeber erbracht. Wichtig zu wissen ist, dass ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss – auch eine mündliche Vereinbarung ist möglich. Dennoch empfehlen wir als Rechtsanwälte in Wien, im Sinne der Rechtssicherheit einen schriftlichen Vertrag zu erstellen.

Der Inhalt eines Arbeitsvertrages

Der Arbeitsvertrag regelt grundlegende Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Neben dem Inhalt der Dienstleistung gehören die betrieblichen Arbeitszeiten, mögliche Kleidungsvorschriften sowie Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu den wichtigen Bestandteilen. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsleistung höchstpersönlich erbringen, was bedeutet, dass sie die Arbeit nicht an Dritte delegieren dürfen. Der Arbeitsvertrag schafft somit ein dauerhaftes Schuldverhältnis, das beide Parteien bindet.

Ein wesentlicher Punkt für Arbeitnehmer betrifft das Entgelt. Oft regelt ein Kollektivvertrag die Höhe des Entgelts, dennoch können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine individuelle Vereinbarung über ein höheres Entgelt treffen. Wenn im Arbeitsvertrag kein Entgelt festgelegt ist und keine Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, gilt in der Regel ein angemessenes Entgelt. (siehe gesamte Rechtsvorschrift)

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Wenn Sie in Wien rechtliche Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben oder Unterstützung bei der Gestaltung benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Wien gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Kontaktieren Sie uns jetzt!

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