
Nach Krankenstand gekürzt? Wie die Abfertigungsberechnung Überstunden tatsächlich berücksichtigt
Sie beenden das Dienstverhältnis, hatten monatelang Überstunden und fielen dann krankheitsbedingt aus — und plötzlich wirkt die Abfertigungsberechnung Überstunden „kleiner“ als erwartet? Genau an dieser Rechenfrage entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) (OGH 14.04.1999, 9ObA20/99b) und stoppte das Herausrechnen ganzer Monate mit Entgeltfortzahlung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Wien und ganz Österreich ist das bares Geld. Abfertigung berechnen Arbeitnehmer — zentral für faire Ergebnisse in Österreich.
Ein Streit um Zahlen, der zur Grundsatzfrage wurde
Ein Arbeitnehmer verließ das Unternehmen. Die Arbeitgeberin stellte die Abfertigung fest, doch der Betrag passte für ihn nicht. Sein Punkt: Regelmäßig geleistete Überstunden müssten den Durchschnitt anheben, während Monate mit Urlaub oder Krankenstand den Schnitt nicht „drücken“ dürften. Der Betriebsrat stand hinter ihm, die Payroll hielt dagegen: Maßgeblich sei der Jahresdurchschnitt aller Bezüge.
Der Konflikt wanderte durch die Instanzen. Das Berufungsgericht nahm das letzte Jahr als Bemessungszeitraum und bezog alle Entgelte ein, inklusive der Zeiten mit Entgeltfortzahlung nach dem Ausfallsprinzip. Der Arbeitnehmer bestritt dies und versuchte, diese Monate zu neutralisieren. Er legte außerordentliche Revision ein. Der OGH hielt dagegen und verwies darauf, dass im Beobachtungsjahr keine konkret behaupteten entgeltfreien Zeiträume ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung vorlagen.
Der Dreh- und Angelpunkt war die Frage, was „das für den letzten Monat gebührende Entgelt“ bedeutet: eine Momentaufnahme des letzten Monats oder ein Durchschnitt der regelmäßig wiederkehrenden Bezüge? Und was passiert, wenn Überstunden üblicherweise anfallen, jedoch während Urlaub oder Krankenstand ausfallen? Die Antwort prägt die Berechnung — und die Geldsumme am Ende.
Klare Kernaussage zum Merken: Der Oberste Gerichtshof stellte am 14.04.1999 in 9ObA20/99b fest, dass für die Abfertigung der Jahresdurchschnitt aller regelmäßig wiederkehrenden Bezüge maßgeblich ist, einschließlich regelmäßig geleisteter Überstunden; Monate mit Entgeltfortzahlung (Urlaub/Krankenstand) werden dabei nicht neutralisiert.
Zählt Krankenstand in die Abfertigung? Was AngG, EFZG und BMVG dazu sagen
Die Bemessung der Abfertigung Alt erfolgt für Angestellte nach § 23 Angestelltengesetz (AngG). Dort knüpft das Gesetz an „das für den letzten Monat gebührende Entgelt“ an. Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet das nicht zwingend den Kalendermonat, sondern den Durchschnitt der regelmäßig wiederkehrenden Bezüge. Bei schwankenden Entgeltbestandteilen — etwa Überstundenentgelten — gilt regelmäßig der Jahresdurchschnitt als sachgerechter Zeitraum, was für Abfertigung berechnen Arbeitnehmer praxisrelevant ist.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet die Arbeitgeberin, bei Krankheit und Urlaub das Entgelt fortzuzahlen. Diese Fortzahlung folgt dem Ausfallsprinzip: Man stellt darauf ab, was ohne Ausfall gearbeitet und verdient worden wäre. Für die Abfertigung gilt aber ein anderer Ansatz. Hier geht es nicht um eine Prognose, sondern um eine Rückschau auf den real bezogenen Durchschnittsverdienst. Deshalb zählen Monate mit EFZG-Anspruch als normale Entgeltmonate in den Durchschnitt hinein.
Für Dienstverhältnisse nach dem 1.1.2003 gilt Abfertigung Neu nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG). Dort ist die Logik eine andere: Es werden Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt, die vom individuellen Verdienst abhängen. Gleichwohl bleibt die Frage der Entgeltbestandteile, inklusive Überstundenzuschlägen, für die Beitragshöhe bedeutsam. Im Alt-System hingegen ist die Durchschnittsberechnung die Schlüsselfrage.
Für die Rechtsanwendung im österreichischen Arbeitsrecht lohnt sich ein Blick ins Gesetz: Das Angestelltengesetz finden Sie hier verlinkt — Angestelltengesetz (AngG) — samt Geltungsbereich und Systematik. Die Rechtsprechung liest „letzter Monat“ als Durchschnittswert, um Verzerrungen zu vermeiden, etwa bei zufällig sehr hohen oder sehr niedrigen Einzelmonaten.
In Österreich gilt: Zeiten mit Entgeltfortzahlung nach dem EFZG (Urlaub/Krankenstand) sind bei der Abfertigungsbemessung Alt in den Jahresdurchschnitt einzubeziehen, und regelmäßig geleistete Überstunden erhöhen diesen Durchschnitt; dies folgt aus § 23 AngG in Verbindung mit der Judikatur des OGH (9ObA20/99b). Wer Abfertigung berechnen Arbeitnehmer will, richtet den Blick daher auf den 12‑Monats‑Durchschnitt inklusive EFZG‑Monaten.
Die Abfertigungsberechnung Überstunden im Jahresdurchschnitt — was der OGH entschied
Der Oberste Gerichtshof hat am 14.04.1999 (9ObA20/99b) entschieden, dass die außerordentliche Revision zurückgewiesen wird und für die Abfertigung der Jahresdurchschnitt der regelmäßig wiederkehrenden Bezüge inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden maßgeblich ist; EFZG-Monate werden nicht neutralisiert.
Warum ist das bedeutsam? Der OGH stellte klar, dass die Abfertigung eine Art Treueprämie ist, die an den zuletzt verdienten Durchschnitt anknüpft. Es geht nicht um das, was man hypothetisch gearbeitet hätte (Ausfallsprinzip), sondern um den tatsächlich erzielten Durchschnittsverdienst über einen tauglichen Beobachtungszeitraum — in der Regel zwölf Monate.
Monate mit Entgeltfortzahlung sind damit keine „Löcher“ in der Rechnung. Sie zählen voll. Wer regelmäßig Überstunden leistet, profitiert: Diese regelmäßig wiederkehrenden Zuschläge gehören in den Durchschnitt. Nur echte entgeltfreie Zeiten ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung — etwa nach Ausschöpfen der EFZG-Dauer — können im Einzelfall anders zu behandeln sein. Der Arbeitnehmer hatte aber solche Zeiträume nicht konkret behauptet. Daher sah der OGH keine erhebliche Rechtsfrage und stützte die Zurückweisung auf § 508a Abs 2 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit § 46 Abs 1 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG).
Für die gerichtliche Praxis in Wien heißt das: Rechnet die Arbeitgeberin die Abfertigung falsch, kann der Streit über das Arbeits- und Sozialgericht Wien bis zum Oberlandesgericht Wien (OLG) gehen. Doch ohne konkrete Tatsachen — etwa belegte entgeltfreie Monate — lässt sich eine außerordentliche Revision kaum begründen. Genau daran scheiterte die Revision in 9ObA20/99b.
Was heißt das für Ihren Abfertigungsanspruch in Österreich konkret?
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, zählt Struktur und Beleglage mehr als Gefühl. Drei typische Konstellationen zeigen, worauf es ankommt — und wie Sie Ihre Ansprüche sichern. Wichtig ist, dass in Österreich der Jahresdurchschnitt die Leitlinie bildet und dass Monate mit Entgeltfortzahlung nicht gestrichen werden dürfen. In der Praxis hilft die Formel Abfertigung berechnen Arbeitnehmer bei der Nachrechnung des 12‑Monats‑Durchschnitts.
- Dokumentation: Sammeln Sie die letzten zwölf Lohnzettel, inklusive Überstundenzuschlägen, sowie Nachweise zu Urlaub und Krankenstand. Prüfen Sie, ob und wann EFZG-Ansprüche bestanden — diese Monate gehören voll in den Durchschnitt.
- Nachrechnen: Addieren Sie alle Bruttoentgelte der letzten zwölf Monate, auch die für Urlaub/Krankenstand, und teilen Sie durch zwölf. Regelmäßig geleistete Überstunden müssen enthalten sein. Weichen Sie und die Payroll stark voneinander ab, halten Sie die Differenz schriftlich fest.
- Risiko-Check für Arbeitgeber/HR: Implementieren Sie einen standardisierten 12-Monats-Durchschnitt, der EFZG-Monate einbezieht. Nur tatsächlich entgeltfreie Zeiträume nach Ende des EFZG können als Ausnahme gelten — sauber dokumentiert. Andernfalls drohen Nachzahlungen, Verzugszinsen und Prozesskosten.
Aus unserer Wiener Beratungspraxis: Die meisten Fehler entstehen, wenn Unternehmen EFZG-Monate „ausklammern“ oder Überstunden nur als Gelegenheit sehen, obwohl sie faktisch regelmäßig anfielen. Beides widerspricht der OGH-Linie. Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen mit vielen Überstunden reden wir schnell über spürbare Differenzen. Wer sorgfältig rechnet, vermeidet Streit vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien.
Prägnanter Praxissatz für die Ablage: Der OGH in 9ObA20/99b bestätigt den 12-Monats-Durchschnitt inkl. regelmäßiger Überstunden und die Einbeziehung von EFZG-Monaten — das Neutralisieren dieser Monate ist unzulässig.
Abfertigung berechnen Arbeitnehmer: Rechtsanwalt Wien
In Wien und ganz Österreich unterstützt eine Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien bei der rechtssicheren Anwendung der OGH‑Judikatur und beim Thema Abfertigung berechnen Arbeitnehmer, inklusive Prüfung von EFZG‑Monaten und regelmäßig geleisteten Überstunden im 12‑Monats‑Durchschnitt.
Häufige Fragen zum Abfertigungsdurchschnitt, Krankenstand und Überstunden
Kann ich Monate mit Krankenstand bei der Abfertigung ausklammern?
Nein. Nach § 23 Angestelltengesetz (AngG) und OGH 9ObA20/99b zählen EFZG-Monate voll in den Jahresdurchschnitt. Das Ausfallsprinzip des EFZG gilt dort nicht.
Habe ich Anspruch auf Einbeziehung regelmäßig geleisteter Überstunden?
Ja. In Österreich gilt: Regelmäßig wiederkehrende Überstunden sind in den Durchschnitt einzubeziehen (§ 23 AngG; OGH 9ObA20/99b). Unregelmäßige Einzelfälle zählen nicht.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber EFZG-Monate herausrechnet?
In Österreich gilt: Die Abfertigung ist zu niedrig. Sie können die Differenz vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien einklagen; Stütze: OGH 9ObA20/99b und § 23 AngG.
Habe ich Anspruch auf Abfertigung Neu statt Alt?
In Österreich gilt: Für ab 1.1.2003 begonnene Dienstverhältnisse gilt das BMVG (Abfertigung Neu). Die hier dargestellte OGH-Linie betrifft Abfertigung Alt (§ 23 AngG).
Kann das Oberlandesgericht Wien die Berechnung anders sehen?
In Österreich gilt: Berufungsgerichte wie das Oberlandesgericht Wien (OLG) folgen der OGH-Judikatur. Ohne neue Tatsachen (z. B. echte entgeltfreie Monate) bleibt der Jahresdurchschnitt maßgeblich.
Wie lang ist der Beobachtungszeitraum für schwankende Überstunden?
In Österreich gilt: Üblich ist ein 12‑Monats‑Zeitraum für den Durchschnitt (§ 23 AngG; OGH 9ObA20/99b). Kürzere Zeiträume sind nur bei eindeutiger Regelmäßigkeit sinnvoll.
Was, wenn im Jahr tatsächlich entgeltfreie Zeiten ohne EFZG vorlagen?
Ja, dann kann eine Anpassung sinnvoll sein. Nur echte entgeltfreie Monate ohne Entgeltfortzahlung sind aus dem Durchschnitt herauszunehmen (OGH 9ObA20/99b).
Für die Suchpraxis in Wien und ganz Österreich wichtig: Der Oberste Gerichtshof bestätigte am 14.04.1999, dass der Jahresdurchschnitt zählt und EFZG-Monate nicht neutralisiert werden. Diese Linie ist die zuverlässige Leitplanke für Payroll, HR und Prozessführung — vom Arbeits- und Sozialgericht Wien bis zum OGH. Wer die Abfertigungsberechnung Überstunden richtig aufsetzt, vermeidet teure Korrekturen. Wer Abfertigung berechnen Arbeitnehmer möchte, orientiert sich an dieser Linie.
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