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Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im ArbVG | Wien

Startseite  •  Aktuelles  •  22.06.2026

Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im ArbVG sind für viele Betriebe in Wien ein zentrales Thema, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen DienstgeberIn, Betriebsrat und Belegschaft geht. Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht dabei unterschiedliche Stufen der Mitwirkung vor, die je nach Maßnahme von Informationsrechten über Beratungsrechte bis zu weitergehenden Beteiligungsformen reichen können. Im Video wird verständlich dargestellt, wie diese Abstufungen grundsätzlich aufgebaut sind und in welchen betrieblichen Situationen sie in der Praxis relevant werden können. Besprochen wird außerdem, warum eine sorgfältige rechtliche Einordnung wichtig ist, etwa bei personellen, sozialen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten im Betrieb. Der Beitrag bietet einen sachlichen Überblick für DienstnehmerInnen, Betriebsratsmitglieder und DienstgeberInnen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich befassen möchten. Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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