
Lehrling entlassen, Kurs bezahlt vom AMS – und wer zahlt die Zeit? Anrechnung von AMS-Beihilfen auf Kündigungsentschädigung erklärt
Sie wurden mitten in der Ausbildung vor die Tür gesetzt und das AMS fördert Ihren Kurs – muss das auf die Kündigungsentschädigung angerechnet werden? Die Anrechnung von AMS-Beihilfen auf Kündigungsentschädigung entscheidet im österreichischen Arbeitsrecht oft über tausende Euro und hängt an Details der AMS-Vereinbarung. Entlassung ungerechtfertigt OGH
Vom Baustellenhemd in den Gerichtssaal: die Geschichte eines Lehrlings
Ein junger Lehrling in Wien macht eine Doppellehre zum Maler, Anstreicher und Bodenleger. Die Arbeitgeberin entlässt ihn, obwohl die Lehrzeit noch läuft. Der Lehrling lässt sich nicht hängen: Er geht weiter in die Berufsschule und nimmt ein AMS-Projekt an, um den Lehrabschluss zu schaffen. Dafür erhält er tägliche Aus- und Weiterbildungsbeihilfen plus Bonus.
Die Entlassung stellt sich später als formungültig heraus. Das Arbeitsgericht spricht Kündigungsentschädigung bis Ende Jänner 2011 zu. Danach fordert der Lehrling weitere Monate. Die Arbeitgeberin will gegenrechnen: mit AMS-Beihilfen, gelegentlichen Gastro-Nebenjobs am Wochenende und ersparten Fahrtkosten. Außerdem behauptet sie, der Kurs sei schuld daran, dass der Lehrling eine zumutbare Arbeit „absichtlich versäumt“ habe.
Erstgericht und Berufungsgericht folgen dem nur teilweise: Nebenverdienst und ersparte Fahrtkosten werden angerechnet, die AMS-Beihilfe nicht. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) bremst und verlangt eine genauere Prüfung der AMS-Zahlungen (OGH 25.11.2014, 8ObA42/14f). Es geht plötzlich um Vertragsklauseln, Aufschlüsselungen der Tagessätze und die Frage, ob eine Rückzahlung droht.
Klare Aussage zum Mitnehmen: Der OGH hat am 25.11.2014 (8ObA42/14f) entschieden, dass über die Anrechnung von AMS-Beihilfen nur nach Prüfung einer Rückzahlungspflicht und allfälliger ALV-Anteile entschieden werden kann; die Sache wurde an das Erstgericht zurückverwiesen.
Welche Regeln gelten für Lehrlinge, Kurse und Geldersatz nach einer Entlassung?
Die Kündigungsentschädigung ersetzt jenen Verdienst, den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist verloren haben. Juristisch spricht man von „Schadenersatz“ nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Dazu gehört die Pflicht, „anderweitigen Verdienst“ anzurechnen – also Einkommen, das in dieser Zeit tatsächlich erzielt wurde oder erzielbar gewesen wäre.
Herzstück ist § 1162b Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), der die Anrechnung anderweitigen Verdienstes regelt. Der Paragraph schützt den Arbeitgeber vor doppelter Zahlung und verhindert zugleich, dass Arbeitnehmer schlechter gestellt werden, wenn sie sich bemühen, einen Ausfall zu verringern. Die Praxis ist kleinteilig: Welche Leistung zählt als Verdienst und welche nicht? Gerade bei Entlassung ungerechtfertigt OGH ist diese Abwägung zentral.
Im österreichischen Arbeitsrecht sind AMS-Leistungen besonders heikel. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe beruhen auf Beiträgen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und unterliegen einer gesetzlichen Rückersatzpflicht bei „Doppelbezug“. Bei Aus- und Weiterbildungsbeihilfen handelt es sich hingegen oft um vertragliche Förderungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) – mit individuellen Rückforderungsklauseln in der Betreuungsvereinbarung.
In Österreich gilt: Nach § 1162b ABGB (ABGB) wird anderweitiger Verdienst auf die Kündigungsentschädigung angerechnet; AMS-Förderungen sind nur dann anzurechnen, wenn keine vertragliche oder gesetzliche Rückzahlungspflicht besteht und sie keine Anteile aus der Arbeitslosenversicherung enthalten.
Wichtig ist auch der Einwand des „fiktiv versäumten Verdienstes“. Arbeitgeber berufen sich darauf, wenn jemand eine zumutbare Tätigkeit absichtlich nicht antritt. Dafür braucht es aber konkrete, realistische Jobmöglichkeiten. Kurz vor einer Lehrabschlussprüfung kann eine Hilfstätigkeit unzumutbar sein – das war hier ein entscheidender Punkt.
OGH-Entscheidung – warum der AMS-Vertrag plötzlich alles entscheidet | Entlassung ungerechtfertigt OGH
Der Oberste Gerichtshof hat am 25.11.2014 (8ObA42/14f) entschieden, dass die Vorentscheidungen aufzuheben und zur Klärung zurückzuverweisen sind, ob die AMS-Beihilfen rückzahlbar sind und ob sie Anteile aus der Arbeitslosenversicherung enthalten; fiktiver versäumter Verdienst schied aus.
Die Unterinstanzen rechneten die AMS-Ausbildungsbeihilfe gar nicht an. Der OGH verlangte dagegen eine zweistufige Prüfung: Erstens muss feststehen, ob die Betreuungsvereinbarung mit dem AMS eine Rückzahlung bei späterer Kündigungsentschädigung vorsieht. Zweitens ist zu prüfen, ob die Tagesbeträge einen ALV-Anteil (z. B. „Notstandshilfe – Schulung“) enthalten, der ohnehin der gesetzlichen Rückersatzlogik folgt. Der Fall steht exemplarisch für Entlassung ungerechtfertigt OGH in der Praxis.
Das Ergebnis ist prozedural, aber folgenreich: Ohne diese Vertrags- und Komponentenprüfung bleibt offen, ob die Förderung als „anderweitiger Verdienst“ zu berücksichtigen ist. Die Sache ging ans Erstgericht zurück. Deutlich ist auch: Eine Anrechnung fiktiv versäumten Verdienstes scheitert ohne konkrete, zumutbare Alternative.
AMS-Aus- und Weiterbildungsbeihilfen werden nur angerechnet, wenn keine Rückzahlungspflicht bei späterer Kündigungsentschädigung besteht und keine ALV-Anteile enthalten sind; das folgt aus 8ObA42/14f und der Systematik von § 1162b ABGB i. V. m. AMSG/AlVG.
Für Verfahren in Wien zeigt die Entscheidung: Es reicht nicht, abstrakt zu argumentieren. Arbeits- und Sozialgericht Wien und Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) müssen künftig genauer prüfen, was im AMS-Vertrag steht und wie Zahlungen zusammengesetzt sind. Die Beweisführung entscheidet den Euro-Betrag.
Praxisleitfaden: Anrechnung von AMS-Beihilfen auf Kündigungsentschädigung prüfen — Rechtsanwalt Wien
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, zählen drei Schritte. Erstens: Besorgen Sie die AMS-Betreuungsvereinbarung und prüfen Sie Wortlaute wie „Rückzahlung“, „Doppelbezug“, „Schulung“, „Kündigungsentschädigung“. Zweitens: Verlangen Sie vom AMS eine Aufschlüsselung der Tagessätze nach Komponenten (z. B. „Notstandshilfe – Schulung“). Drittens: Sichern Sie Fristen und belegen Sie Nebenverdienste und Fahrtkosten. So sichern Betroffene einer Entlassung ungerechtfertigt OGH ihre Ansprüche.
Für Arbeitnehmer in Österreich ist das entscheidend: Ohne klare Vertragsanalyse kann das Gericht nicht sauber entscheiden. In 8ObA42/14f musste das Verfahren genau deshalb nochmals zum Erstgericht. Wer Belege geordnet vorlegt, erhöht die Chance, die volle Entschädigung zu erhalten. Das gilt im Lehrverhältnis ebenso wie bei Angestellten nach dem Angestelltengesetz (AngG).
Wenn Sie in Wien arbeiten oder gearbeitet haben, betrifft Sie das unmittelbar. Das österreichische Arbeitsrecht verlangt Sorgfalt bei der Geltendmachung. In dem Verfahren ging der Februar verloren, weil er nicht rechtzeitig eingeklagt wurde. Tempo und Präzision zahlen sich hier buchstäblich aus.
- Sichern Sie die AMS-Vereinbarung und lassen Sie schriftlich bestätigen, ob bei späterer Kündigungsentschädigung eine Rückzahlung vorgesehen ist.
- Sammeln Sie Zahlungsbelege: AMS-Bescheide, Tagessatz-Aufstellungen, Lohnzettel aus Nebenjobs, Nachweise zu Fahrtkosten.
- Arbeitgeber sollten intern prüfen: Rückforderungsklauseln, ALV-Anteile, konkrete zumutbare Jobangebote; ohne Beweis ist „fiktiver Verdienst“ chancenlos.
In Österreich gilt: „Fiktiv versäumter Verdienst“ setzt eine konkrete, zumutbare Stelle oder reale Vermittlungschance voraus. Reine Behauptungen genügen nicht. Das betonte der OGH in 8ObA42/14f, als er eine Anrechnung mangels objektiver Voraussetzungen ablehnte. Ein Kurs nahe der Lehrabschlussprüfung kann Vorrang haben.
Häufige Fragen zum Zusammenspiel von AMS-Leistungen und Kündigungsentschädigung
Kann ich AMS-Ausbildungsbeihilfen behalten, wenn ich später Kündigungsentschädigung erhalte?
In Österreich gilt: Nur wenn keine vertragliche Rückzahlungspflicht besteht und keine ALV-Anteile enthalten sind, kommt eine Anrechnung in Betracht (§ 1162b ABGB; 8ObA42/14f). Steht eine Rückzahlung fest, werden Beihilfen grundsätzlich nicht angerechnet.
Habe ich Anspruch auf Kündigungsentschädigung, obwohl ich einen AMS-Kurs besuche?
Ja, wenn die Entlassung/Kündigung unwirksam war und die Fristen gewahrt sind. Ein Kurs schadet nicht automatisch. „Fiktiver Verdienst“ setzt eine konkrete, zumutbare Alternative voraus (§ 1162b ABGB; 8ObA42/14f).
Werden Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe auf die Kündigungsentschädigung angerechnet?
Nein, wegen gesetzlicher Rückersatzpflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Diese Leistungen sind daher regelmäßig nicht anzurechnen, sondern rückzuerstatten (§ 1162b ABGB i. V. m. AlVG; 8ObA42/14f).
Was passiert, wenn ich den Anspruch zu spät geltend mache?
In Österreich gilt: Verspätete Geltendmachung kann Monate kosten. Gerichte erkennen nur rechtzeitig beantragte Zeiträume zu (Prozessökonomie; § 1162b ABGB). In 8ObA42/14f blieb der Februar unberücksichtigt, weil er nicht fristgerecht verlangt wurde.
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