Jubiläumsgeld Betriebszugehörigkeit OGH: zählt Lücke?

35 Jahre Treue – zählt die bezahlte Lücke? OGH klärt Jubiläumsgeld Betriebszugehörigkeit
Sie stehen kurz vor dem Dienstjubiläum, bekommen Kündigungsentschädigung für eine kurze Unterbrechung – und fragen sich, ob das für Ihr Jubiläum zählt? Genau hier setzt das Thema Jubiläumsgeld Betriebszugehörigkeit OGH an und erklärt, wann die Auszahlung fällig wird – selbst bei einem Arbeitgeber in Insolvenz.
Vom Konzernwechsel zur Insolvenz – warum Wochen ohne Vertrag alles entscheiden
Ein Arbeitnehmer der S*-Gruppe arbeitete jahrzehntelang im selben Konzernumfeld. Zwischen zwei Stationen klafften zweimal kurze Lücken ohne aktiven Dienstvertrag – er erhielt dafür Kündigungsentschädigung aus einem früheren Arbeitsverhältnis. Später wechselte er zur S* GmbH, über die am 9.12.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Er schied am 27.12.2021 aus und forderte Insolvenz-Entgelt für sein 35-jähriges Dienstjubiläum nach dem Kollektivvertrag der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie.
Der Konflikt entzündete sich an zwei Fragen: Zählen die kurzen Unterbrechungen trotz bezahlter Kündigungsentschädigung zur Betriebszugehörigkeit? Und wann ist das Jubiläumsgeld fällig – rechtzeitig innerhalb des IESG-Schutzzeitraums oder davor? Das Arbeits- und Sozialgericht Wien bejahte die Insolvenz-Entgelt-Deckung, das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) bestätigte. Die Arbeitgeberseite focht an – ohne Erfolg.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) (OGH 26.06.2024, 8ObS2/24p) hob zwei Punkte hervor: Erstens zählt für Treueprämien wie das Jubiläumsgeld allein die rechtliche Betriebszugehörigkeit – ohne aufrechtes Arbeitsverhältnis kein „Zeitlauf“. Zweitens ist das Jubiläumsgeld als „Prämie“ erst bis zum Letzten des Folgemonats zu zahlen. Damit fiel es genau in den sechsmonatigen Schutzzeitraum des Insolvenz-Entgelts.
Oberster Gerichtshof (OGH) 26.06.2024, 8ObS2/24p: Zeiten ohne aufrechtes Arbeitsverhältnis zählen nicht zur Betriebszugehörigkeit; das Jubiläumsgeld ist als Prämie bis zum Ende des Folgemonats fällig. Diese Punkte sichern in Österreich die Deckung durch das Insolvenz-Entgelt nach § 3a Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG).
Key Takeaway: Der OGH entschied am 26.06.2024 in 8ObS2/24p, dass Zeiten ohne aufrechtes Arbeitsverhältnis nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen und das Jubiläumsgeld als Prämie erst bis zum Letzten des Folgemonats fällig ist; die Revision wurde abgewiesen.
Zählt eine bezahlte Unterbrechung zur Dienstzeit für das Jubiläumsgeld?
Die Antwort aus Sicht des österreichischen Arbeitsrechts ist klar: Jubiläumsgelder belohnen Betriebstreue. Maßgeblich ist die rechtliche Betriebszugehörigkeit, also ob ein Arbeitsverhältnis tatsächlich aufrecht ist. Kündigungsentschädigung ersetzt nur das entgangene Entgelt, sie „fingiert“ keine Vertragstreue. Wer in dieser Zeit keinen aktiven Dienstvertrag hat, sammelt keine Treuejahre für das Jubiläum.
Im Kollektivvertrag der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie steht zum 35-jährigen Dienstjubiläum ein Jubiläumsgeld von zwei Monatslöhnen zu. Der OGH ordnete dieses Jubiläumsgeld als „Prämie“ ein. Nach der Fälligkeitsregel des Kollektivvertrags sind Prämien bis zum Letzten des Folgemonats auszuzahlen. Entsteht der Anspruch im Mai, ist die Auszahlung bis zum 30. Juni fällig.
Für die Insolvenz-Entgelt-Deckung ist der Stichtag entscheidend: Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) schützt nur Forderungen, die in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag fällig wurden (§ 3a). Das Gericht stellte fest: Der Anspruch entstand im Mai 2021, fällig am 30.06.2021 – und lag damit im geschützten Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung am 9.12.2021 in Wien.
In Österreich gilt: Nach § 3a Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) sind nur jene Entgeltansprüche vom Insolvenz-Entgelt gedeckt, die in den letzten sechs Monaten vor dem maßgeblichen Stichtag fällig wurden; Jubiläumsgelder zählen als Entgelt, wenn sie fällig sind. Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
Checkliste zur Berechnung im Alltag:
- Stichtag des Dienstjubiläums ermitteln (Monat, in dem die erforderliche Dienstzeit erreicht wird).
- Echte Unterbrechungen ohne Dienstvertrag abziehen – auch bei bezahlter Kündigungsentschädigung.
- Fälligkeit als „Prämie“: Auszahlung bis zum Letzten des Folgemonats terminieren.
- Für den IESG-Schutz: Prüfen, ob die Fälligkeit innerhalb von sechs Monaten vor dem Insolvenzstichtag liegt.
Jubiläumsgeld Betriebszugehörigkeit OGH – klare Leitlinien
Oberster Gerichtshof (OGH) 26.06.2024, 8ObS2/24p: Jubiläumsgeld Betriebszugehörigkeit OGH bedeutet, dass nur rechtlich aufrechte Dienstzeiten zählen und die Prämie bis zum Ende des Folgemonats fällig ist. Diese Auslegung entscheidet in Österreich über die Deckung durch das Insolvenz-Entgelt nach § 3a IESG.
Die OGH-Entscheidung: Prämie erst Ende des Folgemonats – und keine Schein-Betriebszugehörigkeit
Der Oberste Gerichtshof hat am 26.06.2024 (8ObS2/24p) entschieden, dass Zeiten ohne aufrechtes Arbeitsverhältnis nicht zur Betriebszugehörigkeit für Jubiläumsgeld zählen und dass das Jubiläumsgeld als „Prämie“ erst bis zum Letzten des Folgemonats fällig wird.
Damit bestätigte der OGH das Arbeits- und Sozialgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien. Die Arbeitgeberseite wollte eine frühere Fälligkeit – und damit den Ausschluss aus dem Sechs-Monats-Zeitraum des IESG – erreichen. Der OGH folgte nicht: Er begrenzte die anrechenbare Zeit strikt auf Phasen mit aktivem Dienstvertrag und legte die Kollektivvertragsklausel konsequent als Prämien-Fälligkeit aus. Ergebnis: Der Arbeitnehmer behielt seinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt.
Das unerwartet Klare an 8ObS2/24p liegt in zwei Sätzen zusammengefasst: Kündigungsentschädigung schafft keine „Schein-Betriebszugehörigkeit“. Und Treueprämien werden nicht mit Erreichen des Jubiläums „sofort fällig“, sondern erst bis zum Ende des Folgemonats. Diese Lesart verschiebt die Fälligkeit – oft zugunsten des IESG-Schutzes.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 26.06.2024 entschieden, dass Der Revision wird nicht Folge gegeben. Für Arbeitnehmer in Österreich bedeutet das konkret: Zeiten ohne aufrechtes Arbeitsverhältnis zählen trotz Kündigungsentschädigung nicht für das Jubiläumsgeld, und dieses gilt als Prämie erst bis zum Letzten des Folgemonats als fällig – damit kann es in den sechsmonatigen IESG-Schutzzeitraum fallen. Rechtsgrundlage: § 3a IESG (Deckung von in den letzten sechs Monaten fällig gewordenen Entgelten); ergänzt durch die kollektivvertraglichen Regelungen der Eisen- und Metallerzeugenden/-verarbeitenden Industrie (Fälligkeit und Jubiläumsvoraussetzungen).
Für das österreichische Arbeitsrecht schafft 8ObS2/24p damit Präzision an zwei neuralgischen Punkten: Taggenaue Anrechnung von Dienstzeiten in Konzernstrukturen und KV-konforme Fälligkeitsberechnung von Treueprämien. Beides entscheidet in der Praxis über „drinnen oder draußen“ beim Insolvenz-Entgelt.
Praktische Konsequenzen — direkt für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, zählt jedes Datum. In Konzernen mit häufigen Übertritten können wenige Wochen ohne Vertrag die 35-Jahre-Schwelle verschieben. In Wien und ganz Österreich berührt das besonders Fälle in der Metallindustrie mit identen KV-Regeln oder ähnlichen Prämienbestimmungen. Rechnen Sie die Dienstzeiten sauber, sonst verlieren Sie Ansprüche – oder zahlen als Arbeitgeber zu früh oder zu spät.
Drei typische Anwendungssituationen:
- Sie hatten kurze Lücken zwischen zwei Konzernfirmen und erreichen ein Dienstjubiläum: Ziehen Sie Unterbrechungen ohne Dienstvertrag ab – auch wenn Kündigungsentschädigung floss.
- Ihr Arbeitgeber ist insolvent: Prüfen Sie, ob die Fälligkeit der Prämie innerhalb von sechs Monaten vor dem Stichtag liegt; stellen Sie den IESG-Antrag bei der IEF-Service GmbH fristgerecht.
- Als Arbeitgeber/HR: Planen Sie Jubiläumsauszahlungen bis zum Letzten des Folgemonats und kennzeichnen Sie Unterbrechungen im System klar; vermeiden Sie Scheinanrechnungen.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Anspruchsteller:
– Dokumentieren Sie alle Beschäftigungszeiten taggenau, inklusive Konzernwechsel, Betriebsübergänge und echte Lücken.
– Legen Sie den relevanten Kollektivvertrag und die Fälligkeitsklausel bei; heben Sie die Prämienqualität des Jubiläumsgeldes hervor.
– Bei bestreitender Gegenpartei (Masseverwalter, IEF): Verweisen Sie auf 8ObS2/24p und § 3a IESG, insbesondere auf die Verschiebung der Fälligkeit bis zum Ende des Folgemonats.
Hinweis für Arbeitgeber in Österreich: Implementieren Sie einen Standardprozess für Jubiläumsprämien. Das reduziert Nachforderungen, Säumniszuschläge und Streit mit dem Insolvenz-Entgelt-Träger. Prüfen Sie Übertrittsketten, Unterbrechungsdauer und dokumentieren Sie die Fälligkeit sauber – gerade im Umfeld von Reorganisationen.
Rechtsanwalt Wien: Unterstützung bei Jubiläumsgeld Betriebszugehörigkeit OGH
In Wien und ganz Österreich klären wir Fälligkeit, Dienstzeiten und IESG-Deckung nach 8ObS2/24p, berechnen die Fristen und begleiten den Antrag bei der IEF-Service GmbH – gerade bei Konzernwechseln und Unterbrechungen. So sichern Betroffene ihre Ansprüche systematisch.
Häufige Fragen zum Jubiläumsgeld in der Metallindustrie und Insolvenz
Kann ich trotz Kündigungsentschädigung Dienstjahre für mein Jubiläumsgeld anrechnen?
Nein. In Österreich gilt: Nur Zeiten mit aufrechtem Dienstverhältnis zählen. Kündigungsentschädigung schafft keine Betriebszugehörigkeit. Bestätigung durch OGH 8ObS2/24p.
Habe ich Anspruch auf Insolvenz-Entgelt für das Jubiläumsgeld?
Ja, wenn die Fälligkeit innerhalb von sechs Monaten vor dem Stichtag liegt. Rechtsgrundlage: § 3a Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) und OGH 8ObS2/24p.
Wann ist das Jubiläumsgeld laut Kollektivvertrag fällig?
In Österreich gilt: Als „Prämie“ ist es bis zum Letzten des Folgemonats auszuzahlen. Das bestätigte der OGH in 8ObS2/24p für den KV Metallindustrie.
Was passiert, wenn mein Jubiläumsstichtag im Mai liegt und die Firma im Dezember insolvent wird?
Dann ist die Prämie bis 30. Juni fällig. Liegt die Insolvenzeröffnung im Dezember, fällt die Fälligkeit in den § 3a IESG-Schutzzeitraum. Vgl. OGH 8ObS2/24p.
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