Pichler Rechtsanwalt GmbH

Lehrabschluss: Muss mich mein Ausbildungsbetrieb behalten?

Startseite  •  Aktuelles  •  22.06.2026

Nach dem Lehrabschluss stellt sich oft die Frage, ob mich mein Ausbildungsbetrieb behalten muss und ob automatisch ein weiteres Dienstverhältnis entsteht. Gerade für Lehrlinge und Betriebe in Wien ist es wichtig, rechtzeitig zu klären, welche Schritte rund um das Ende der Lehrzeit zu beachten sind. Dabei können etwa Vereinbarungen, Fristen, Weiterbeschäftigung und die konkrete Gestaltung des Übergangs in ein reguläres Dienstverhältnis eine Rolle spielen. Auch die Frage, ob ein Anspruch auf Übernahme besteht oder unter welchen Voraussetzungen das Lehrverhältnis endet, wird in der Praxis häufig gestellt. Das Video gibt einen kompakten Überblick über typische arbeitsrechtliche Themen nach dem Lehrabschluss und zeigt, worauf DienstnehmerIn und DienstgeberIn achten sollten. Für eine rechtliche Beurteilung kommt es jedoch stets auf den Einzelfall, die Unterlagen und die konkrete betriebliche Situation an. Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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