Im Mutterschutz stellt sich oft die Frage, wann das absolute Beschäftigungsverbot beginnt und welche Folgen das für Dienstnehmerin und Dienstgeberin hat. Maßgeblich ist dabei der gesetzlich vorgesehene Zeitraum vor der Entbindung, der grundsätzlich an den voraussichtlichen Geburtstermin anknüpft. In der Praxis sind aber auch ärztliche Bestätigungen, der tatsächliche Geburtstermin und besondere gesundheitliche Umstände relevant. Für Dienstnehmerinnen ist es wichtig, den Ablauf rechtzeitig zu kennen, um Meldungen, Arbeitsplanung und Ansprüche sauber zu organisieren. Auch für Dienstgeberinnen ergeben sich daraus Pflichten bei der Beschäftigung und der betrieblichen Vorbereitung. In diesem Video erhalten Sie einen kompakten Überblick dazu, ab wann ein absolutes Beschäftigungsverbot im Mutterschutz typischerweise einsetzt und worauf in der arbeitsrechtlichen Praxis in Wien zu achten ist. Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.