Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich: OGH verneint

Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich

Blind, ohne Gerät völlig taub – warum „Pflegegeld Stufe 5“ am leisen Wohnzimmer scheitern kann

Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich – Sie kämpfen um „Pflegegeld Stufe 5“, obwohl ein Hörgerät nur in ruhiger Umgebung hilft? Genau das stand im Zentrum eines OGH-Falls: Reicht minimale Verständigung mit Hilfsmittel, um Taubblindheit zu verneinen – und den höheren Pflegegrad zu verwehren? Die maßgebliche Entscheidung erging am 1.10.2015: (OGH 1.10.2015, 10ObS95/15s).

Ein leiser hörbarer Moment – und plötzlich keine Taubblindheit mehr

Ein 1931 geborener, auf beiden Augen blinder Mann war zusätzlich stark hörbehindert. Ohne Knochenleitungshörer – eine Art „Hörbrille“ – war er völlig taub. Mit dem Gerät verstand er in ruhiger Umgebung und bei geringem Abstand einzelne Gesprächspartner. Die Krankenkasse hatte das Hilfsmittel finanziert. Er begehrte ein höheres Pflegegeld: statt Stufe 4 die Einstufung als taubblind in Stufe 5.

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien sprach ihm wegen der Blindheit Stufe 4 zu, lehnte aber Stufe 5 ab. Die Begründung: Der monatliche Pflegebedarf liege unter 180 Stunden und Taubblindheit liege nicht vor, weil mit dem Hilfsmittel verbale Kommunikation möglich sei. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte das Urteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) setzte den Schlusspunkt: Die außerordentliche Revision wurde gemäß § 508a Abs 2 Zivilprozessordnung (ZPO) mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die Entscheidung ist über folgenden RIS-Nachweis abrufbar: (OGH, 10ObS95/15s).

Klare Kernaussage: Der OGH hat am 1.10.2015 (10ObS95/15s) bestätigt, dass bei zumutbarer Nutzung eines Hörhilfsmittels keine Taubblindheit vorliegt und daher Stufe 5 ausscheidet, wenn zugleich der Pflegebedarf unter 180 Stunden bleibt.

Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich: Kernaussagen

Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich bedeutet, dass trotz Blindheit Stufe 5 entfällt, wenn mit einem zumutbaren Hörhilfsmittel eine verbale Verständigung zumindest in ruhiger Umgebung gelingt und der Pflegebedarf zugleich unter 180 Stunden liegt.

Wann liegt Taubblindheit vor – und welche Hilfsmittel „zählen“ rechtlich?

Für die Einstufung ins Pflegegeld kommt es auf zwei Säulen an: den monatlichen Pflegebedarf (Stundenschwellen) und besondere Erschwernisse wie Taubblindheit. Nach § 4a Abs 6 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) liegt Taubblindheit vor, wenn verbale und akustische Kommunikation mit der Umwelt nicht möglich ist. Das greift nur, wenn auch mit Hilfsmitteln keine brauchbare Verständigung gelingt.

Welche Hilfsmittel berücksichtigt die Behörde? § 3 der Einstufungsverordnung (EinstV) zum BPGG schreibt vor: Einfache oder vom Kostenträger finanzierte Hilfsmittel sind anzurechnen, sofern ihre Verwendung körperlich und psychisch zumutbar ist. Diese Regel entspricht auch der Mitwirkungspflicht im Sozialrecht: Wer Unterstützung will, muss zumutbare Maßnahmen zur Minderung des Pflegebedarfs setzen.

In Österreich gilt: Für die Pflegegeldeinstufung werden zumutbare, vorhandene Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Knochenleitungshörer) angerechnet; Taubblindheit nach § 4a Abs 6 BPGG wird verneint, wenn mit dem Hilfsmittel zumindest in ruhiger Umgebung verbale Kommunikation möglich ist. Rechtsgrundlage: § 3 EinstV zum BPGG, § 4a Abs 6 BPGG. Dies ist zentral für Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich.

Rechtliche Reißleine bei Streit ist der Zivilprozess: Nach § 508a Abs 2 ZPO kann der OGH eine außerordentliche Revision zurückweisen, wenn keine erhebliche Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) betroffen ist. Genau das passierte hier – die Vorinstanzen hatten die Zumutbarkeit plausibel bejaht, also griff der OGH nicht ein. Den Gesetzestext finden Sie hier: Bundespflegegeldgesetz (BPGG).

OGH-Entscheidung: Warum ausgerechnet Stille entscheidend wurde

Der Oberste Gerichtshof hat am 1.10.2015 (10ObS95/15s) entschieden, dass die außerordentliche Revision zurückgewiesen wird, weil mit zumutbarer Nutzung des Knochenleitungshörers verbale Kommunikation möglich ist und daher keine Taubblindheit vorliegt. Das Kernargument: Die Anrechnung zumutbarer Hilfsmittel ist gesetzlich geboten.

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hatte Stufe 4 zugesprochen und Stufe 5 abgelehnt, weil der Pflegebedarf unter 180 Stunden liege und mit Hilfsmittel Kommunikation möglich sei. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) stützte diese Linie. Der OGH sah darin keine „aufzugreifende Fehlbeurteilung“ und verwarf die außerordentliche Revision gemäß § 508a Abs 2 ZPO.

Überraschend – und für viele Betroffene schmerzhaft – ist der Maßstab: Es genügt eine verbale Verständigung in ruhiger Umgebung, um Taubblindheit rechtlich zu verneinen. Pfeift das Gerät in kleinen Räumen oder versagt es draußen bei Wind, ändert das am Ergebnis nicht zwingend. Der OGH betonte den Mindeststandard unter zumutbaren Bedingungen, nicht perfekte Alltagstauglichkeit.

Diese Linie fügt sich in das österreichische Arbeits- und Sozialrecht: Zumutbare Selbsthilfe wird angerechnet. In 10ObS95/15s bestätigte der OGH, dass bereits eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit ausreicht, um den Zuschlag „Taubblindheit“ nicht zu gewähren, sofern die Stundenschwelle für Stufe 5 ebenfalls nicht erreicht ist.

Was bedeutet das für „Pflegegeld Stufe 5“ in der Praxis?

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, entscheidet oft der Alltagstest: Wo funktioniert das Hilfsmittel, wo nicht? Für Wien und ganz Österreich gilt: Dokumentation und medizinische Evidenz sind entscheidend, um die Zumutbarkeit zu entkräften – oder zu bestätigen. Drei Situationen zeigen, wie Sie strategisch vorgehen:

Erstens: Ihr Hörgerät hilft nur in absoluter Stille. Führen Sie ein Nutzungstagebuch über zwei Wochen: Wo klappt Kommunikation, wo nicht? Notieren Sie Lärmpegel, Abstand, Pfeifgeräusche, Wind, Erschöpfung. Zweitens: Sammeln Sie aktuelle Befunde (HNO, Audiogramm, Augenfach). Dokumentieren Sie Nebenwirkungen wie Schwindel ärztlich und bewahren Sie Kassenbewilligungen auf.

Drittens: Nehmen Sie das Hilfsmittel zum Begutachtungstermin mit und demonstrieren Sie Grenzen in typischen Alltagssituationen – nicht nur am leisen Schreibtisch. So zeigen Sie, dass „zumutbar“ im Einzelfall enger zu verstehen ist. Und: Die Schwelle von 180 Stunden monatlichem Pflegebedarf bleibt eigenständig zu belegen.

  • Arbeitnehmer: Bringen Sie ein Nutzungstagebuch und medizinische Belege mit; beantragen Sie gegebenenfalls eine neuerliche Begutachtung bei veränderter Alltagstauglichkeit.
  • Arbeitnehmer: Prüfen Sie parallel Ansprüche auf Pflegefreistellung (§ 16 Urlaubsgesetz), Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit (AVRAG) zur Entlastung im Job.
  • Arbeitgeber/HR: Fragen Sie strukturiert nach vorhandenen Hilfsmitteln, planen Sie Abwesenheiten realistisch und dokumentieren Sie betriebliche Assistenzlösungen als arbeitsplatzbezogen, um Missverständnisse im Pflegegeldverfahren zu vermeiden.

Für Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich ist das für das österreichische Arbeitsrecht relevant: Erhalten Angehörige trotz erheblicher Einschränkungen nur einen niedrigeren Pflegegrad, steigt das Risiko kurzfristiger Ausfälle (Pflegefreistellung, Diensttausche). In Wien sollten Betriebe daher ihre HR-Prozesse anpassen und die Kommunikation mit Beschäftigten eng führen.

Rechtsanwalt Wien: Unterstützung bei Pflegegeld Stufe 5 Taubblindheit Österreich

Die Abgrenzung von Taubblindheit und die Anrechnung zumutbarer Hilfsmittel erfordern eine präzise Darstellung von Alltagstauglichkeit, Befunden und Pflegebedarf. In Wien hilft die strukturierte Aufbereitung von Audiogrammen, Nutzungstagebüchern und Nachweisen zur Zumutbarkeit, den Anspruch auf Pflegegeld rechtlich belastbar zu begründen.

Häufige Fragen zu Taubblindheit, Hilfsmitteln und Pflegebedarf

Kann ich trotz Hörgerät als taubblind gelten?
In Österreich gilt: Nur wenn mit zumutbaren Hilfsmitteln keine verbale Kommunikation möglich ist, liegt Taubblindheit nach § 4a Abs 6 BPGG vor. Der OGH (10ObS95/15s) verneinte das, wenn in ruhiger Umgebung Verständigung gelingt.

Habe ich Anspruch auf Pflegegeld Stufe 5 trotz Hilfsmittel?
Nein, wenn das Hilfsmittel zumutbar ist und Kommunikation ermöglicht, entfällt Taubblindheit (§ 3 EinstV, § 4a Abs 6 BPGG). Zusätzlich muss der Pflegebedarf über 180 Stunden/Monat liegen. Beides prüft die Behörde.

Was passiert, wenn der OGH meine außerordentliche Revision zurückweist?
In Österreich gilt: Bei Zurückweisung nach § 508a Abs 2 ZPO bleibt das Berufungsurteil aufrecht; es lag keine erhebliche Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) vor. So entschied der OGH in 10ObS95/15s.

Kann ich die Zumutbarkeit eines Hörgeräts anfechten?
Ja, mit Nachweisen: Alltagstagebuch, medizinische Befunde und Vorführung der Grenzen bei der Begutachtung. Maßgeblich sind § 3 EinstV zum BPGG und die OGH-Linie aus 10ObS95/15s zur Anrechnung zumutbarer Hilfsmittel.


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Über den Autor

Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Rechtsanwalt | Spezialist für Arbeitsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz in 1010 Wien und Sprechstelle in Dornbirn. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstände sowie Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von Kündigungsanfechtung und Entlassung über Abfindungsverhandlungen bis hin zu Abmahnung, Mobbing und Arbeitsvertrag.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft und Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard. Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt, insbesondere in den beiden arbeitsrechtlichen Senaten des OGH.

Seine Artikel basieren auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten sowie aktueller OGH-Rechtsprechung.

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