Pichler Rechtsanwalt GmbH

Praktikum oder Dienstverhältnis? Rechtliche Abgrenzung Wien

Startseite  •  Aktuelles  •  22.06.2026

Die Abgrenzung von Praktikum und Dienstverhältnis wirft in Wien in der Praxis häufig Fragen auf. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich ausgestaltet ist. Maßgeblich können etwa Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, Arbeitszeitvorgaben, Entlohnung oder der Ausbildungszweck sein. Gerade bei Pflichtpraktika, Volontariaten oder befristeten Einsätzen ist eine genaue rechtliche Einordnung wichtig, weil davon unterschiedliche Rechte und Pflichten für DienstnehmerIn und DienstgeberIn abhängen können. In diesem Video werden typische Abgrenzungskriterien verständlich dargestellt und häufige Problemfelder aus dem Arbeitsalltag erläutert. Es bietet einen ersten Überblick dazu, worauf bei der Beurteilung eines Praktikums oder eines möglichen Dienstverhältnisses zu achten ist. Wenn Sie eine konkrete Situation rechtlich prüfen lassen möchten, ist eine individuelle Beurteilung anhand der tatsächlichen Umstände sinnvoll. Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kontakt

Ihr Anliegen in guten Händen

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und sagen Ihnen, wie wir weiter vorgehen.

Telefon: +43 1 5130700
E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at