Überstunden nicht bezahlt Rechte: OGH bestätigt Extraentgelt

Überstunden nicht bezahlt Rechte

Überstunden während Kurzarbeit: Warum die elfte Stunde nicht in der Nettoersatzrate verschwindet

Sie saßen trotz Kurzarbeit zwölf Stunden am Steuer, doch auf dem Lohnzettel steht nur die 80%-Nettoersatzrate – wo bleiben die Überstunden während Kurzarbeit? Überstunden nicht bezahlt Rechte

OGH 19.05.2022 (9ObA29/22p): Überstunden über der kollektivvertraglichen täglichen Normalarbeitszeit sind auch in Kurzarbeit zusätzlich zum Grundlohn und Zuschlag zu bezahlen.

Zwölf-Stunden-Schichten trotz Kurzarbeit – wie ein Busfahrer seine Stunden durchsetzte

Ein Berufskraftfahrer in einem privaten Autobusunternehmen in Wien arbeitete seit 1993 verlässlich seine Dienste. Als Corona die Fahrgastzahlen einbrechen ließ, stellte das Unternehmen im April 2020 auf Kurzarbeit um – die Normalarbeitszeit sank um 42 %, die Nettoersatzrate lag bei 80 %. Trotzdem fuhr der Fahrer acht Tage lang je 12 Stunden und 20 Minuten. Damit überschritt er die kollektivvertragliche Tagesgrenze von zehn Stunden um insgesamt 18,67 Stunden.

Er forderte dafür das volle Überstundenentgelt: Grundlohn plus 50 % Zuschlag. Die Arbeitgeberin zahlte nur den Zuschlag und meinte, der Grundlohn sei in der Nettoersatzrate „ohnehin drinnen“. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien sprach die gesamte Restforderung zu. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte die Entscheidung. Die Sache landete beim Obersten Gerichtshof (OGH) (OGH 19.05.2022,
9ObA29/22p)
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Der OGH stellte den entscheidenden Punkt in den Mittelpunkt: Wird die nach dem Kollektivvertrag zulässige tägliche Normalarbeitszeit überschritten, sind das Überstunden – auch in Kurzarbeit. Und Überstunden kosten extra. Das Gericht machte damit eine klare Trennlinie zwischen der pauschalen Kurzarbeits-Nettoersatzrate für Ausfallzeiten und der zusätzlichen Vergütung für tatsächlich geleistete Mehrarbeit.

Key Takeaway: Der OGH entschied am 19.05.2022 (9ObA29/22p): Überstunden über der kollektivvertraglichen täglichen Normalarbeitszeit sind auch in Kurzarbeit zusätzlich zum Nettoersatz zu bezahlen.

Wer die Details nachlesen will, findet sie hier: (OGH 19.05.2022, 9ObA29/22p). Danach steht fest: Die elfte und zwölfte Stunde am Tag verschwinden nicht in der Pauschale.

Überstunden nicht bezahlt Rechte: OGH 9ObA29/22p zur Kurzarbeit

Stichwort Überstunden nicht bezahlt Rechte: Die Entscheidung zeigt, dass die elfte und zwölfte Stunde nicht in der Nettoersatzrate „verschwinden“, sondern als Überstunden mit Grundlohn plus Zuschlag zu vergüten sind.

Welche Regeln gelten bei Tagesüberstunden in der Kurzarbeit nach österreichischem Arbeitsrecht?

Für die Suchanfrage Überstunden nicht bezahlt Rechte liefert dieser Abschnitt die zentrale Einordnung. Wer in Österreich arbeitet, kennt zwei Ebenen: Gesetz und Kollektivvertrag. Überstunden entstehen, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit überschritten wird. § 6 Arbeitszeitgesetz (AZG) definiert Überstunden klar tages- und wochenbezogen. Über der täglichen Normalarbeitszeit geleistete Stunden sind Überstunden – unabhängig von Wochenverteilungen oder Durchrechnung, sofern keine abweichende, zulässige Regelung greift.

Im Autobusverkehr schreibt der Kollektivvertrag eine tägliche Normalarbeitszeit von zehn Stunden vor. Alles darüber ist Mehrarbeit mit Entgeltpflicht: Grundstundenlohn plus Zuschlag, zumeist 50 %. Kurzarbeit ändert nur eines: Sie reduziert die geschuldete Normalarbeitszeit und führt zu einer Nettoersatzrate für Ausfallstunden. Sie schafft aber keine „Überstunden-Flatrate“. Wer mehr als die tägliche Grenze arbeitet, hat Anspruch auf zusätzliches Geld.

Rechtlich bedeutsam ist die Unterscheidung zwischen Ausfallstunden und Überstunden. Ausfallstunden sind Zeiten, in denen wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird. Diese werden über die Nettoersatzrate pauschal kompensiert. Überstunden sind tatsächlich geleistete Arbeit über der Tages- oder Wochennormalarbeitszeit. Diese bleiben voll vergütungspflichtig. Das ist auch stimmig: Eine Zuschlagslogik funktioniert nur, wenn der Grundlohn für diese Stunde zusätzlich anfällt.

In Österreich gilt: Tagesüberstunden sind zusätzlich zu einer Kurzarbeits-Nettoersatzrate zu vergüten; § 6 Arbeitszeitgesetz (AZG) begründet die Überstundenpflicht, der einschlägige Kollektivvertrag regelt Grundlohn und Zuschlag. Der Nettoersatz ersetzt Ausfallstunden, aber keine geleisteten Überstunden.

Als Quellenlage zählt das Gesetz ebenso wie die Judikatur. Den Gesetzestext finden Sie auf dem RIS: Arbeitszeitgesetz (AZG). Ergänzend stützt sich die Judikatur auf zivilrechtliche Entgeltgrundsätze, etwa § 1152 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), wonach geleistete Arbeit zu entlohnen ist – ein Grundsatz, den Kurzarbeit nicht aufhebt.

Was hat der OGH genau klargestellt – und warum irrte die Arbeitgeberin?

OGH 19.05.2022 (9ObA29/22p): Die Nettoersatzrate deckt Ausfallstunden, nicht Überstunden; daher sind in Kurzarbeit geleistete Tagesüberstunden zusätzlich als Grundlohn plus Zuschlag zu zahlen.

Der Oberste Gerichtshof hat am 19.05.2022 (9ObA29/22p) entschieden, dass Überstunden über der kollektivvertraglichen Tagesgrenze auch in Kurzarbeit zusätzlich zum Grundlohn und Zuschlag zu zahlen sind.

Die Kernlogik des OGH: Erstens lag eine Tagesüberschreitung vor. Der Kollektivvertrag setzte die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden fest. 12:20 Stunden sind daher Überstunden – unabhängig von einer reduzierten Wochenarbeitszeit wegen Kurzarbeit. § 6 AZG bestätigt diese tagesbezogene Betrachtung.

Zweitens ist die Nettoersatzrate kein Entgeltbestandteil für Überstunden. Sie kompensiert pauschal Ausfallstunden, also Zeit, in der mangels Arbeit nicht gearbeitet wurde. Überstunden sind das Gegenteil: zusätzliche, tatsächlich geleistete Arbeit. Wer zusätzlich arbeitet, erhält zusätzliches Geld. Das umfasst den Grundlohn und den Zuschlag – nicht nur den Zuschlag allein.

Drittens ließ der OGH Argumente zur AMS-Beihilfeabrechnung nicht gelten. Dass Überstunden die Ausfallstunden und damit die geförderten Stunden reduzieren, ändert nichts an der zivilrechtlichen Zahlungspflicht gegenüber dem Dienstnehmer. AMS-Richtlinien steuern die Förderung, aber nicht den Entgeltanspruch. Das Berufungsgericht (Oberlandesgericht Wien) hatte das bereits so gesehen, das Arbeits- und Sozialgericht Wien ebenso; der OGH bestätigte diesen Weg in 9ObA29/22p unmissverständlich.

Klarer Aussagewert für das österreichische Arbeitsrecht: Wer die tägliche Normalarbeitszeit überschreitet, sammelt Überstunden, und zwar auch in der Corona-Kurzarbeit. Die Nettoersatzrate „schluckt“ keinen Teil des Grundlohns für diese Überstunden. Diese Rechtsprechung schafft für Wien und ganz Österreich Orientierung für Dienstpläne, Lohnverrechnung und Beweissicherung. Stichwort Überstunden nicht bezahlt Rechte: Für diese Konstellation ist die Anspruchslage eindeutig.

Praktische Konsequenzen – was Beschäftigte und Unternehmen jetzt beachten sollten

Die Entscheidung wirkt weit über den Autobus-Kollektivvertrag hinaus. Sie betrifft alle Branchen, in denen Tagesgrenzen im Gesetz oder Kollektivvertrag existieren und Kurzarbeit vereinbart wurde. Entscheidend bleibt, ob die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wurde – nicht, ob die Wochenstunden „im Schnitt“ niedriger waren. Wer zu Überstunden nicht bezahlt Rechte recherchiert, findet hier klare Schritte zur Berechnung und Geltendmachung.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, hilft ein strukturierter Blick: Prüfen Sie Ihre Zeiterfassung, setzen Sie die Tagesgrenzen an und rechnen Sie die Differenzen bis zur zehnten Stunde als Normalarbeitszeit und alles darüber als Überstunden. Legen Sie die KV-Basis für den Grundstundenlohn zugrunde (etwa 1/40 des Bruttowochenlohns) und addieren Sie den Zuschlag – häufig 50 %.

Auch Arbeitgeber in Österreich sollten umsteuern. Wer in Kurzarbeit Einsätze mit mehr als zehn Stunden pro Tag plant, muss die zusätzlichen Kosten einkalkulieren. Es reicht nicht, am Monatsende nur Überstundenzuschläge auszuweisen. Der Grundlohn für diese extra Stunden bleibt fällig – zusätzlich zur Nettoersatzrate. Wer das übersieht, riskiert Nachzahlungen, Verzugszinsen und Streit vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien.

  • Für Arbeitnehmer: Sichern Sie Dienstpläne, Fahrtenbücher und Lohnabrechnungen; dokumentieren Sie jeden Tag mit mehr als zehn Stunden separat.
  • Für Arbeitnehmer: Fordern Sie schriftlich binnen 14 Tagen die Nachzahlung von Grundlohn plus Zuschlag für Tagesüberstunden – mit tabellarischer Aufstellung.
  • Für Arbeitgeber/HR: Steuern Sie die tägliche 10‑Stunden-Grenze, schulen Sie Disponenten und weisen Sie Überstunden in Kurzarbeitsmonaten getrennt und vollständig aus.

Ein weiterer Punkt für Unternehmen: „Durchrechnung“ ersetzt die Pflicht zur Bezahlung von Tagesüberstunden nur dann, wenn sie rechtlich zulässig vereinbart wurde und die Tagesgrenze wirksam abändert – was oft nicht der Fall ist. Und selbst dann müssen die Regeln des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Kollektivvertrags eingehalten werden. Wer flexible Modelle braucht, sollte in Wien eine tragfähige Betriebsvereinbarung erarbeiten und die Zulässigkeit im Lichte des österreichischen Arbeitsrechts prüfen.

Als Quintessenz für die Praxis gilt: Auch wenn der Bus fast leer fährt und Kurzarbeit gilt – die elfte Stunde auf dem Fahrersitz ist keine Gratisstunde. Das hat der OGH in 9ObA29/22p deutlich gemacht.

Rechtsanwalt Wien: Beratung zu Überstunden in der Kurzarbeit

In Wien unterstützt eine Rechtsanwaltskanzlei die Durchsetzung von Ansprüchen bei Tagesüberstunden in Kurzarbeit, von der Berechnung bis zur Beweissicherung. Gerade bei Streit um Nettoersatzrate und Zuschläge schafft OGH 9ObA29/22p klare Leitlinien.

Häufige Fragen zum Entgelt für Tagesüberstunden in der Kurzarbeit

Viele Beschäftigte fragen sich, ob Überstunden in Kurzarbeitsmonaten „aufgehen“ oder ob nur ein Zuschlag zusteht. Unternehmen wiederum ringen mit der Abgrenzung von Ausfallstunden und Mehrarbeit, mit AMS-Beihilfen und mit der richtigen Lohnverrechnung. Die nachstehenden Fragen und Antworten liefern präzise Orientierung für Wien und ganz Österreich. Jede Antwort nennt die passende Rechtsgrundlage – Gesetz oder Judikatur – und konzentriert sich auf das Wesentliche. Achten Sie in der Praxis immer auf den einschlägigen Kollektivvertrag, weil dieser die Höhe des Zuschlags und die Bemessungsgrundlage (zum Beispiel 1/40 des Bruttowochenlohns) vorgibt. Prüfen Sie außerdem allfällige Ausschlussfristen in Kollektivverträgen; sie können sehr kurz sein und verlangen rasches Handeln. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig rechtliche Beratung einholen, vor allem wenn der Arbeitgeber nur den Zuschlag ausbezahlt, mit der Nettoersatzrate gegenrechnet oder eine Durchrechnung ohne tragfähige Betriebsvereinbarung behauptet. So lassen sich Ansprüche sichern und Streit vermeiden.

Kann ich in der Kurzarbeit Überstunden bezahlt bekommen?
In Österreich gilt: Ja, Tagesüberstunden sind zusätzlich zu bezahlen. § 6 Arbeitszeitgesetz (AZG) begründet die Überstundenpflicht; die Höhe regelt der Kollektivvertrag. Der OGH (9ObA29/22p) bestätigte, dass auch in Kurzarbeit Grundlohn plus Zuschlag fällig werden.

Habe ich Anspruch auf den Grundlohn oder nur den Zuschlag?
Ja, es besteht Anspruch auf Grundlohn und Zuschlag. Der OGH (9ObA29/22p) stellte klar, dass die Nettoersatzrate den Grundlohn für Überstunden nicht abdeckt. Rechtsgrundlage: § 6 AZG plus die Überstundenregel des jeweiligen Kollektivvertrags.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mit der Nettoersatzrate „gegenrechnet“?
In Österreich gilt: Das ist unzulässig. Die Nettoersatzrate deckt Ausfallstunden, nicht Überstunden. Der OGH (9ObA29/22p) verwarf die Anrechnung; Überstunden sind zusätzlich zu vergüten. Maßgeblich: § 6 AZG und Kollektivvertrag.

Zählen Überstunden in Kurzarbeit bei der AMS-Förderung als Ausfallstunden?
Nein. Überstunden reduzieren Ausfallstunden, beeinflussen aber nicht die Entgeltpflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Der OGH (9ObA29/22p) trennte klar zwischen Förderlogik und Zivilrecht. Rechtsgrundlage: § 6 AZG und die OGH-Entscheidung.


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Über den Autor

Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Rechtsanwalt | Spezialist für Arbeitsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz in 1010 Wien und Sprechstelle in Dornbirn. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstände sowie Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von Kündigungsanfechtung und Entlassung über Abfindungsverhandlungen bis hin zu Abmahnung, Mobbing und Arbeitsvertrag.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft und Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard. Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt, insbesondere in den beiden arbeitsrechtlichen Senaten des OGH.

Seine Artikel basieren auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten sowie aktueller OGH-Rechtsprechung.

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