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Abfertigung berechnen Arbeitnehmer: OGH zu Sonderzahlungen

Startseite  •  Aktuelles  •  04.06.2026
Abfertigung berechnen Arbeitnehmer: OGH zu Sonderzahlungen

Nach 20 Dienstjahren in Pension – und die Abfertigung ist zu niedrig? Abfertigung alt Sonderzahlungen: OGH kippt Kürzungstrick

Abfertigung berechnen Arbeitnehmer. Sie gehen nach langen Dienstjahren in Pension, doch bei der Abfertigung fehlen Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Genau darum dreht sich Abfertigung alt Sonderzahlungen – und der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dazu eine klare Linie gezogen – siehe Entscheidung (OGH 12.08.2025, 8ObA12/25k) –, die im österreichischen Arbeitsrecht Maßstab ist.

Vom Kanalwärter zum Innendienst – warum am Ende 9.584 Euro fehlten

Ein Arbeitnehmer begann 2002 als Kanalwärter bei einem Salzburger Wasserverband. Später arbeitete er überwiegend im Innendienst. Sein Dienstvertrag „übernahm“ das Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz samt Entlohnungsschema und zwei jährlichen Sonderzahlungen. Am Ende seiner Karriere betrug sein Monatsentgelt rund 3.980 Euro zuzüglich Zulagen, die Sonderzahlungen summierten sich auf 6.997,48 Euro jährlich. Der Fall zeigt, wie Abfertigung berechnen Arbeitnehmer in der Praxis wirkt.

Beim Pensionsantritt berechnete die Arbeitgeberin die Abfertigung alt als neunfaches Monatsentgelt – aber ohne Sonderzahlungen. Ausbezahlt wurden 31.488,66 Euro. Der Arbeitnehmer verlangte 9.584,31 Euro brutto zusätzlich, weil bei der Abfertigung alt das „Entgelt“ auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst. Das Erstgericht gab ihm Recht. Das Berufungsgericht kippte das Urteil, weil es meinte, die vertraglich übernommenen Landesregeln seien insgesamt günstiger.

Der OGH setzte den Schlusspunkt und stellte das erstinstanzliche Urteil wieder her. Hier finden Sie die Entscheidung: (OGH 12.08.2025, 8ObA12/25k). Ab dann verwendete das Höchstgericht das allgemeine Arbeitsrecht als Messlatte für die Bemessung.

Am 12.08.2025 erklärte der OGH in 8ObA12/25k, dass bei der Abfertigung alt Sonderzahlungen Teil der Bemessungsgrundlage sind, obwohl der Dienstvertrag ein Landes-Vertragsbedienstetengesetz übernimmt; das Urteil des Erstgerichts wurde vollständig wiederhergestellt.

Welche Gesetze bestimmen die Abfertigungs-Bemessung wirklich – Abfertigung berechnen Arbeitnehmer

Wer vor dem 1.1.2003 eingetreten ist, fällt in die „Abfertigung alt“. Für Angestellte regelt § 23 Angestelltengesetz (AngG) die Höhe; für Arbeiter gilt das Arbeiter-Abfertigungsgesetz (ArbAbfG). Der Anspruch steigt mit der Dienstzeit: Nach über 20 und vor 25 Jahren sind neun Monatsentgelte fällig; ab 25 Jahren zwölf. Für Abfertigung berechnen Arbeitnehmer ist diese Staffel zentral.

Entscheidend ist der Entgeltbegriff. Nach ständiger Rechtsprechung umfasst er nicht nur das Monatsgehalt, sondern anteilig sämtliche regelmäßig gewährten Bezüge: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, fixe Zulagen, wiederkehrende Prämien. Sonderzahlungen dienen der Entlohnung der Gesamtjahresleistung. Sie einfach „herauszurechnen“, widerspricht dem zwingenden Schutzgedanken des österreichischen Arbeitsrechts.

Gern übersehen wird der Günstigkeitsvergleich. Vertragsklauseln dürfen zwingendes Recht nur verdrängen, wenn sie für Arbeitnehmer insgesamt vorteilhafter sind. Der Vergleich erfolgt nicht abstrakt, sondern bezogen auf die konkrete Regelungsgruppe. Hier: „Abfertigung und ihre Bemessungsgrundlage“. Wenn Sonderzahlungen zwar gezahlt, aber bei der Abfertigung ausgeschlossen werden, ist das schlechter – und damit unzulässig.

In Österreich gilt: Nach § 23 AngG und § 2 ArbAbfG ist die Abfertigung nach dem letzten Monatsentgelt zu berechnen, das anteilig auch Sonderzahlungen enthält; diese Vorschriften sind einseitig zwingend (§ 40 AngG, § 3 ArbAbfG). Das Kernrecht finden Sie hier: Angestelltengesetz (AngG).

Was der OGH zur Abfertigung alt Sonderzahlungen endgültig festhält

Der Oberste Gerichtshof hat am 12.08.2025 (8ObA12/25k) entschieden, dass vertraglich übernommene Landesgesetze die zwingenden Regeln zur Abfertigungsbemessung nicht verdrängen; Sonderzahlungen sind einzubeziehen und die Entscheidung erster Instanz wurde wiederhergestellt.

Die Begründung überzeugt in zwei Schritten. Erstens: Der Wasserverband war kein Gemeindeverband, das Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz galt daher nicht unmittelbar, sondern lediglich als „Vertragsschablone“. Zweitens: Zwingende Bundesregeln des österreichischen Arbeitsrechts – insbesondere § 23 AngG in Verbindung mit § 2 ArbAbfG – sind nur dann abdingbar, wenn die gesamte zusammenhängende Regelungsgruppe günstiger ist.

Die zentrale Korrektur betrifft den Günstigkeitsvergleich. Das Berufungsgericht warf dem Arbeitnehmer „Rosinenpicken“ vor: Sonderzahlungen aus dem Vertrag nehmen, aber bei der Abfertigung das allgemeine Recht wollen. Der OGH hält dagegen: Zu vergleichen ist die konkrete Gruppe „Abfertigungsbemessung“. Wenn der Vertrag Sonderzahlungen gewährt, gleichzeitig aber deren Einbeziehung in die Abfertigung streicht, verschlechtert er die Gruppe. Das ist wegen § 40 AngG und § 3 ArbAbfG unzulässig.

Damit steht fest: Auch wenn ein Dienstvertrag ein Landes-Vertragsbedienstetengesetz übernimmt, bleibt die Einbeziehung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Abfertigung alt der Standard. 8ObA12/25k schafft hier Orientierung für ganz Österreich – von Salzburg bis Wien – und gibt Unterinstanzen wie dem Arbeits- und Sozialgericht Wien und dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) einen klaren Prüfungsmaßstab.

Was heißt das für Ihre Abrechnung – drei konkrete Schritte und Checks – Rechtsanwalt Wien

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, prüfen Sie Ihre Unterlagen. Das gilt für Wasserverbände, Gemeindebetriebe und Unternehmen, die in Dienstverträgen auf ein Landes-Vertragsbedienstetengesetz verweisen. Besonders relevant ist das für Alt-Dienstverhältnisse mit Beginn vor dem 1.1.2003 – nicht nur in Salzburg, sondern in ganz Österreich.

So gehen Arbeitnehmer vor, um Abfertigung berechnen Arbeitnehmer rechtssicher umzusetzen:

  • Unterlagen sammeln: Die letzten 12 Monatsabrechnungen vor dem Austritt, inklusive aller Zulagen und beider Sonderzahlungen, sowie die Abfertigungsabrechnung.
  • Neu berechnen: Abfertigung nach § 23 AngG/§ 2 ArbAbfG mit Monatsentgelt plus anteiligen Sonderzahlungen berechnen (z. B. 9 Monatsentgelte bei über 20 und unter 25 Jahren).
  • Nachfordern: Differenz samt Verzugszinsen schriftlich verlangen, 14 Tage Frist setzen und auf 8ObA12/25k sowie § 40 AngG/§ 3 ArbAbfG verweisen.

Wann sollten Sie rechtlichen Beistand holen? Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, wenn mehrere Gesetzesverweise im Vertrag stehen oder Fristen laufen. In Wien ist für arbeitsrechtliche Klagen regelmäßig das Arbeits- und Sozialgericht Wien zuständig; Berufungen gehen an das Oberlandesgericht Wien. Schnelles Handeln sichert Ansprüche und Zinsen.

Arbeitgeber und HR sollten sofort handeln. Risiko: Nachzahlungen bei jedem Alt-Dienstverhältnis mit Vertragsverweisen auf Gemeinde-/Landesrecht, wenn Sonderzahlungen nicht in die Bemessung eingeflossen sind – plus Zinsen und Prozesskosten. Prüfen Sie Vertragsmuster, Payroll-Setups und Checklisten. Dokumentieren Sie vor jeder Abfertigungsabrechnung einen Günstigkeitsvergleich der Regelungsgruppe „Abfertigung/Bemessungsgrundlage“ und passen Sie die Lohnverrechnung an den Entgeltbegriff des AngG an.

Häufige Fragen zur Abfertigungs-Bemessung und Sonderzahlungen

Kann ich bei der Abfertigung alt Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitzählen?
In Österreich gilt: Ja, Sonderzahlungen zählen anteilig zur Bemessungsgrundlage (§ 23 AngG, § 2 ArbAbfG). Der OGH bestätigte dies in 8ObA12/25k. Vertragsklauseln dürfen dies nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausschließen (§ 40 AngG, § 3 ArbAbfG).

Habe ich Anspruch auf neun Monatsentgelte nach 20 Dienstjahren?
In Österreich gilt: Ja. Ab mehr als 20 und weniger als 25 Dienstjahren beträgt die Abfertigung neun Monatsentgelte (§ 23 AngG; § 2 ArbAbfG). Maßgeblich ist das letzte Monatsentgelt inklusive anteiliger Sonderzahlungen laut OGH 8ObA12/25k.

Was passiert, wenn mein Vertrag ein Landes-Vertragsbedienstetengesetz übernimmt?
In Österreich gilt: Vertragsschablonen verdrängen zwingendes Recht nicht. Bei der Abfertigung alt bleiben Sonderzahlungen einzubeziehen (OGH 8ObA12/25k; § 40 AngG, § 3 ArbAbfG). Ein Günstigkeitsvergleich erfolgt für die Regelungsgruppe „Abfertigungsbemessung“.

Kann der Arbeitgeber Sonderzahlungen zahlen, aber bei der Abfertigung herausrechnen?
Nein. In Österreich gilt: Der Entgeltbegriff umfasst anteilig Sonderzahlungen (§ 23 AngG, § 2 ArbAbfG). Das Herausrechnen wäre eine unzulässige Schlechterstellung; der OGH hat dies in 8ObA12/25k klargestellt.


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Über den Autor

Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Rechtsanwalt | Spezialist für Arbeitsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz in 1010 Wien und Sprechstelle in Dornbirn. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstände sowie Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von Kündigungsanfechtung und Entlassung über Abfindungsverhandlungen bis hin zu Abmahnung, Mobbing und Arbeitsvertrag.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft und Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard. Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt, insbesondere in den beiden arbeitsrechtlichen Senaten des OGH.

Seine Artikel basieren auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten sowie aktueller OGH-Rechtsprechung.

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