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Jubiläumsgeld Unterbrechung Dienstverhältnis Österreich

Startseite  •  Aktuelles  •  05.06.2026
Jubiläumsgeld Unterbrechung Dienstverhältnis Österreich

Zwanzig Tage, neues Dienstverhältnis: Jubiläum verloren? Jubiläumsgeld bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

Sie wurden gekündigt, nach drei Wochen wieder eingestellt – und fragen sich, ob das Jubiläumsgeld bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses trotzdem zusteht? — Jubiläumsgeld Unterbrechung Dienstverhältnis Österreich

Vom Schalttechniker zum „Neubeginn“ – wie eine 20‑tägige Pause das Jubiläum kostete

Ein Schalttechniker arbeitete seit 1972 bei einem Elektrizitätsversorger. Nach einer Entlassung am 25.03.1999 bat er um Wiedereinstellung. Die Arbeitgeberin bot ihm eine Rückkehr an – aber nur mit verschlechterten Bedingungen: ohne Treueprämie, ohne Pensionsdirektleistung, ohne Wegegeld und mit Probemonat.

Der Arbeitnehmer nahm an und startete am 15.04.1999 neu. Der neue Vertrag stellte ihn niedriger ein (Kollektivvertrag der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Verwendungsgruppe IV, Jahr 6). Später rechnete die Arbeitgeberin frühere Jahre nur für die Abfertigung an – ausdrücklich „ohne weitere Folgen“ für andere Ansprüche. 2007 verlangte der Mitarbeiter Jubiläumsgeld zum 35‑jährigen Jubiläum und meinte, die Jahre müssten zusammengezählt werden.

Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht bestätigte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhielt den Fall erst in der Revision. Der Link zur Entscheidung und das Aktenzeichen finden sich gleich hier:
(OGH 22.03.2011, 8ObA5/11k). Danach sprach der OGH davon, dass die Revision unzulässig ist, weil kein Anspruch auf Jubiläumsgeld besteht.

OGH 22.03.2011, 8ObA5/11k: Eine 20‑tägige Unterbrechung plus ausdrückliche Anrechnung „nur für die Abfertigung“ begründet ein neues Dienstverhältnis; Jubiläumsgeld entsteht nicht. Klare Aussage für die Praxis: Der OGH hat am 22.03.2011 in 8ObA5/11k bestätigt, dass eine 20‑tägige Unterbrechung plus ausdrückliche Anrechnung „nur für die Abfertigung“ ein neues Dienstverhältnis begründet; Jubiläumsgeld entsteht nicht.

Zählt eine kurze Pause als „ununterbrochene Dienstzeit“ – und was sagt das Gesetz? — Jubiläumsgeld Unterbrechung Dienstverhältnis Österreich

Die Kernfrage im österreichischen Arbeitsrecht: Wann gelten zwei Dienstverhältnisse als ununterbrochen, wenn dazwischen eine Pause liegt? Kollektivverträge knüpfen Jubiläumsgelder oft an „ununterbrochene“ Dienstzeiten. Die Rechtsprechung prüft zwei Kriterien: Dauer der Unterbrechung und sachlicher Zusammenhang (gleiche Tätigkeit, nahtloser Übergang, Vereinbarungen zur Anrechnung). Als Orientierung dient das Stichwort Jubiläumsgeld Unterbrechung Dienstverhältnis Österreich.

Rechtsgrundlagen liefern keine starre Zahl. Maßgeblich sind der jeweilige Kollektivvertrag und allgemeine Grundsätze. Der OGH orientiert sich häufig an der Abfertigungslogik des § 23 Angestelltengesetz (AngG). Dieser Paragraph regelt Vordienstzeiten und deren Anrechnung für die Abfertigung „Alt“. Den AngG‑Volltext erreichen Sie über das RIS:
Angestelltengesetz (AngG). Daneben spielt das Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) bei Vertragsauslegung und Parteiwillen eine Rolle.

In der Praxis bedeuten diese Grundsätze: Sehr kurze Lücken können unschädlich sein, wenn alles auf eine Fortsetzung hindeutet. Je länger die Pause und je klarer der Neustart (Probemonat, schlechtere Einstufung, ausdrückliche Beschränkung der Vordienstzeiten), desto eher liegt ein neues Dienstverhältnis vor – ohne „Durchrechnen“ zur Jubiläumsberechnung.

In Österreich gilt: Ob Unterbrechungen unschädlich sind, bestimmen Dauer und sachlicher Zusammenhang; vertragliche Klauseln zur Vordienstzeitenanrechnung sind entscheidend (§ 23 AngG; OGH 8ObA5/11k). Wer nur die Abfertigung anrechnet, schließt regelmäßig Jubiläumsgelder aus.

OGH-Entscheidung – warum der einzelne Satz im Vertrag den Ausschlag gab

Der Oberste Gerichtshof hat am 22.03.2011 (8ObA5/11k) entschieden, dass die Revision zurückgewiesen wird, weil die 20‑tägige Unterbrechung und die auf die Abfertigung beschränkte Vordienstzeitenanrechnung gegen eine ununterbrochene Dienstzeit sprechen.

Überraschend war nicht die Länge der Pause allein – 20 Tage liegen im Grenzbereich. Entscheidend war der Parteiwille, den die Vertragslage belegte: Probemonat, schlechtere Einstufung, Streichung von Treueprämien und der unmissverständliche Satz, dass frühere Zeiten „nur für die Abfertigung“ zählen. Damit fehlte der sachliche Zusammenhang, den die Rechtsprechung fordert.

Die Unterinstanzen – etwa das Arbeits- und Sozialgericht Wien und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) – hatten die Zusammenrechnung bereits verneint. Der OGH setzte fort und hielt fest: Schon nach den Kriterien der Abfertigungsjudikatur liegt kein ununterbrochenes Dienstverhältnis vor. Deshalb musste die Höchstinstanz den Kollektivvertragsbegriff „ununterbrochen“ nicht abstrakt auslegen. Für das österreichische Arbeitsrecht bedeutet das eine klare Leitlinie für Wiedereinstellungsverträge.

OGH 22.03.2011, 8ObA5/11k: Eine 20‑tägige Unterbrechung plus vertragliche Beschränkung der Anrechnung auf die Abfertigung lässt Jubiläumsgeldansprüche entfallen. Prägnante Lehre für die Suche: Eine 20‑tägige Unterbrechung plus vertragliche Beschränkung der Anrechnung auf die Abfertigung lässt Jubiläumsgeldansprüche entfallen. Das gilt auch dann, wenn dieselbe Tätigkeit wieder aufgenommen wird. Das Stichwort lautet: Jubiläumsgeld Unterbrechung Dienstverhältnis Österreich.

Jubiläumsgeld bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses: Was Sie vor Wiedereinstellung klären müssen

Wenn Sie sich gerade in Wien oder anderswo in Österreich in einer ähnlichen Situation befinden, zählt jedes Wort im Angebotsschreiben. Drei Wochen Pause und ein Satz zur Vordienstzeitenanrechnung können über mehrere Monatsgehälter entscheiden. Typische Fragen, die uns Mandanten stellen:

  • Kann ich trotz Kündigung und Wiedereinstellung mein Jubiläum „durchzählen“ lassen?
  • Habe ich Anspruch auf Anrechnung aller Vordienstzeiten für Vorrückungen, Urlaub und Kündigungsfrist?
  • Was passiert, wenn der neue Vertrag nur die Abfertigung anerkennt?

Handeln Sie vorausschauend und sichern Sie Beweise. In der Kommunikation mit HR sollten Sie die Anrechnung klar einfordern. Verweisen Sie auf den Kollektivvertrag, konkret benennen Sie Jubiläumsgeld, Vorrückungen, Kündigungsfrist, Urlaubsausmaß und Abfertigung. Prüfen Sie, ob ein Probemonat vorgesehen ist und wie Ihre Einstufung lautet. Protokollieren Sie Zusagen schriftlich.

Klarer Praxissatz: Wer eine vollständige Anrechnung der Vordienstzeiten schriftlich vereinbart, schafft den stärksten Anknüpfungspunkt für „ununterbrochene“ Dienstzeit – und damit für zukünftige Jubiläumsgelder. Ohne diese Vereinbarung überwiegt das Risiko eines rechtlichen Neubeginns.

Rechtsanwalt Wien: Beratung zu Jubiläumsgeld bei Unterbrechung

In Wien und ganz Österreich prüfen wir Wiedereinstellungsangebote, gestalten Anrechnungsklauseln und bewerten Prozessrisiken zum Jubiläumsgeld. Sichern Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig – insbesondere bei kurzen Pausen und strittiger Vordienstzeitenanrechnung.

Praktische Konsequenzen – Fahrplan für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Dieses OGH‑Ergebnis wirkt bis in den Alltag von HR‑Abteilungen und Beschäftigten in ganz Österreich.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und eine Wiedereinstellung im Raum steht:

  • Fordern Sie eine Klausel: „Sämtliche Vordienstzeiten werden für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche (Jubiläumsgeld, Vorrückungen, Kündigungsfrist, Urlaubsausmaß, Abfertigung) angerechnet.“
  • Akzeptieren Sie keine Formulierung „nur für die Abfertigung“. Nennen Sie das Jubiläumsgeld ausdrücklich.
  • Minimieren Sie die Lücke zwischen den Verträgen. Sichern Sie E‑Mails, Angebote, Kollektivvertragsauszüge und machen Sie Ansprüche fristnah schriftlich geltend.

Wenn Sie Arbeitgeber oder HR in Wien sind:

  • Treffen Sie eine klare und schriftliche Anrechnungsregel – positiv oder negativ. Benennen Sie das Jubiläumsgeld aus dem Kollektivvertrag ausdrücklich.
  • Dokumentieren Sie bei echter Neuaufnahme Änderungen: Funktion, Einstufung, Bezüge, Probezeit. Vermeiden Sie Formulierungen, die eine Fortsetzung nahelegen.
  • Nutzen Sie eine Checkliste: Unterbrechungsdauer, KV‑Definition von „ununterbrochen“, beabsichtigte Anrechnung, interne Freigabe bei Ausnahmen.

Risiko‑Hinweis: Kurze Pausen sind nicht automatisch unschädlich. Ein faktischer Fortsetzungswille kann zur Zusammenrechnung führen – mit Kosten für Jubiläumsgelder, Zinsen und Prozessrisiken. Umgekehrt schützt eine saubere, eindeutige Klausel vor Überraschungen.

Häufige Fragen zum Jubiläumsgeld und zur Anrechnung von Vordienstzeiten

Kann ich nach Kündigung und Wiedereinstellung Jubiläumsgeld verlangen?
In Österreich gilt: Nur bei ununterbrochener oder unschädlich unterbrochener Dienstzeit. Maßgeblich sind § 23 AngG und OGH 8ObA5/11k. Eine vertragliche Anrechnung „nur für die Abfertigung“ spricht gegen Jubiläumsgeld.

Habe ich Anspruch auf Anrechnung aller Vordienstzeiten für Jubiläumszwecke?
Nein. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann die Anrechnung auf die Abfertigung beschränkt werden (§ 23 AngG; OGH 8ObA5/11k). Dann zählen Vordienstzeiten nicht für Jubiläumsgeld.

Was passiert, wenn zwischen zwei Verträgen 20 Tage Pause liegen?
In Österreich gilt: 20 Tage sind grenznah. Ohne sachlichen Zusammenhang und mit beschränkter Anrechnung liegt ein Neubeginn vor (OGH 8ObA5/11k). Jubiläumsgeld entfällt.

Zählt ein Probemonat als Zeichen für einen Neubeginn?
Ja. Ein vereinbartes Probemonat ist ein starkes Indiz für ein neues Dienstverhältnis (ABGB‑Vertragsauslegung; OGH 8ObA5/11k). Es schwächt die Annahme „ununterbrochener“ Dienstzeit.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Arbeitsrecht spezialisiert — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.


Über den Autor

Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Rechtsanwalt | Spezialist für Arbeitsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz in 1010 Wien und Sprechstelle in Dornbirn. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstände sowie Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von Kündigungsanfechtung und Entlassung über Abfindungsverhandlungen bis hin zu Abmahnung, Mobbing und Arbeitsvertrag.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft und Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard. Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt, insbesondere in den beiden arbeitsrechtlichen Senaten des OGH.

Seine Artikel basieren auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten sowie aktueller OGH-Rechtsprechung.

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